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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung -Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – hier: a) Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
28.01.11, 17:50
Aktualisiert
01.06.11, 18:00
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
-Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – 
hier:
a) Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen
b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
-Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – 
hier:
a) Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen
b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 23.11.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:27 Uhr TOP Betreff 7 Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung -Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – hier: a) Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB Herr Köster erörtert die Ergänzungen der Sitzungsvorlagen. Er teilt mit, dass nach derzeitigem Verfahrensstand ein Offenlagebeschluss vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst werden kann. Herr Drexler (SPD) verweist auf die Stellungnahme des „Landesbetriebes Straßenbau NRW“ vom 26.10.2010 und fragt, wer hinsichtlich evtl. Lärmschutzmaßnahmen die Kosten trägt? Herr Köster erklärt, dass die Landstraße (L 361n) bereits vorhanden sei und lediglich die Wohnbebauung in Richtung dieser Straße entwickelt werde. Somit gehen die Kosten zu Lasten des Entwicklers (Zuckerfabrik) oder eines späteren Investors. Herr Drexler äußert Verunsicherung über die Stellungnahme der RWE Power AG vom 12.11.2010 hinsichtlich der Bebaubarkeit aufgrund möglicher Bodenbewegungen und der Anhebung des Grundwasserspiegels. FBL Schmeier teilt mit, dass die Stellungnahme der RWE Power AG erwartungsgemäß ausgefallen sei. Der Projektentwickler habe diesbezüglich bereits umfangreiche Ermittlungen angestellt und habe die Bodenverhältnisse berücksichtigt. Eine spezielle Gründung und Abdichtung sei jedoch erforderlich. Herr Nitsche (SPD) äußert die Warnung, dass die RWE Power AG ausdrücklich auf zu erwartenden „Gefahren und Schäden“ hinweist und diese auch beachtet werden sollten. Herr Kippels (CDU) erklärt, dass eine selbstkritische und durchdachte Prüfung von der RWE Power AG vorliege und es diese auch bautechnisch zu beachten gilt. Er warnt vor Panikmache und schlägt vor, dass die Kriterien aus dieser Stellungnahme entsprechend bei der Entwicklung des Plangebietes beachtet werden und die Hinweise in den späteren Bebauungsplan übernommen werden. Die Ausschussvorsitzende schließt die Diskussion mit der Bitte an Herrn Schmeier, diese konkreten Stellungnahmen und Bedenken der Ausschussmitglieder beim nächsten Jourfix mit den Entwicklern der Fläche zu besprechen. Beschluss: Zu a): Der Stadtentwicklungsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste – Anlage A – zu fassen. Zu b): Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Bauleitplanentwurf nebst Begründung und fasst für die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg den Beschluss zur Offenlage. Ferner beauftragt er die Verwaltung, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.11.2010 Seite 2