Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
28.01.11, 17:50
Aktualisiert
01.06.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 23.11.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:27 Uhr
TOP
Betreff
7
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
-Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft –
hier:
a) Vorberatung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung
betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
eingegangen Stellungnahmen
b) Beschluss der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Herr Köster erörtert die Ergänzungen der Sitzungsvorlagen. Er teilt mit, dass nach
derzeitigem Verfahrensstand ein Offenlagebeschluss vom Stadtentwicklungsausschuss
gefasst werden kann.
Herr Drexler (SPD) verweist auf die Stellungnahme des „Landesbetriebes Straßenbau
NRW“ vom 26.10.2010 und fragt, wer hinsichtlich evtl. Lärmschutzmaßnahmen die
Kosten trägt?
Herr Köster erklärt, dass die Landstraße (L 361n) bereits vorhanden sei und lediglich die
Wohnbebauung in Richtung dieser Straße entwickelt werde. Somit gehen die Kosten zu
Lasten des Entwicklers (Zuckerfabrik) oder eines späteren Investors.
Herr Drexler äußert Verunsicherung über die Stellungnahme der RWE Power AG vom
12.11.2010 hinsichtlich der Bebaubarkeit aufgrund möglicher Bodenbewegungen und
der Anhebung des Grundwasserspiegels.
FBL Schmeier teilt mit, dass die Stellungnahme der RWE Power AG erwartungsgemäß
ausgefallen sei. Der Projektentwickler habe diesbezüglich bereits umfangreiche
Ermittlungen angestellt und habe die Bodenverhältnisse berücksichtigt. Eine spezielle
Gründung und Abdichtung sei jedoch erforderlich.
Herr Nitsche (SPD) äußert die Warnung, dass die RWE Power AG ausdrücklich auf zu
erwartenden „Gefahren und Schäden“ hinweist und diese auch beachtet werden sollten.
Herr Kippels (CDU) erklärt, dass eine selbstkritische und durchdachte Prüfung von der
RWE Power AG vorliege und es diese auch bautechnisch zu beachten gilt. Er warnt vor
Panikmache und schlägt vor, dass die Kriterien aus dieser Stellungnahme entsprechend
bei der Entwicklung des Plangebietes beachtet werden und die Hinweise in den
späteren Bebauungsplan übernommen werden.
Die Ausschussvorsitzende schließt die Diskussion mit der Bitte an Herrn Schmeier,
diese konkreten Stellungnahmen und Bedenken der Ausschussmitglieder beim nächsten
Jourfix mit den Entwicklern der Fläche zu besprechen.
Beschluss:
Zu a):
Der Stadtentwicklungsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung
betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der
Abwägungsliste – Anlage A – zu fassen.
Zu b):
Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Bauleitplanentwurf nebst
Begründung und fasst für die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
den Beschluss zur Offenlage. Ferner beauftragt er die Verwaltung, die
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.11.2010
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