Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
28.01.11, 17:50
Aktualisiert
01.06.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 23.11.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:27 Uhr
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Betreff
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Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in
Kasterhier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der
Offenlage gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen sowie
b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage der Planung nach §
4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
FBL Schmeier stellt die veränderte Bedarfslage im Baugebiet durch die Anfrage des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) vor.
Die Vorsitzende unterbricht aus diesem Grunde die Sitzung um 18.05 Uhr für einen
Vortrag von Frau Kirchhofs-Leuker (LVR). Diese erläutert das Vorhaben des Trägers für
die Errichtung von Wohneinheiten zur Unterbringung von ca. 24 körperlich und geistig
behinderten Menschen. Die jeweiligen Wohneinheiten sollen differenziert nach
Schweregrad der Behinderung zu 8-, 4- und 2-Personen-Gruppen eingerichtet werden.
Es ist vorgesehen, dass auch nachts immer eine Betreuungsperson im Gebäude
anwesend sein wird. Das Wohnungsangebot ist zu 100% auf Selbstversorgung
ausgerichtet (Einkauf, Verpflegung, etc.)
Um 18.17 Uhr wird die offizielle Sitzung fortgesetzt.
Herr Drexler (SPD) unterstützt den Vortrag von Frau Kirchhofs-Leuker durch
Erfahrungen aus dem eigenen Familienkreis.
Dr. Kippels (CDU) schließt sich Herrn Drexler an und unterstützt die Integration und
wünscht der „Gold-Krämer-Stiftung“ viel Erfolg für ihr Projekt.
Herr Giesen (FWG) unterstützt ebenfalls die Zusammenarbeit und das Projekt des LVR.
Herr Dr. Kippels fragt nach, ob sich die Nachfrage bez. der Unterbringung aus dem
örtlichen Umfeld ergibt.
Darauf hin antwortet Frau Kirchhofs-Leuker, dass der Bedarf sowohl aus vorhandenen
Einrichtungen, als auch aus der Umgebung resultiert.
FBL Schmeier bedankt sich für die Erläuterungen und teilt mit, dass der
Grundstücksplan nach dem heutigen Gespräch mit dem LVR entsprechend geändert
wird.
Anschließend gibt Herr Köster noch die Details der Planung bekannt:
Das Baufenster wird von 30m auf 35m verlängert.
Der zur Harffer-Schlossallee gelegene Teil wird als Mischgebiet (MI) festgesetzt mit den
folgenden zulässigen Arten von Nutzungen:
- Wohngebäude
- Geschäfts- und Bürogebäude
- Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- sonstige Gewerbebetriebe
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke
Folgende Arten der Nutzung werden nicht zugelassen:
- Einzelhandelsbetriebe
- Gartenbaubetriebe
- Tankstellen
- Vergnügungsstätten
Das nord-westliche Baufenster wird dahingehend erweitert, dass die vorgeschlagene
Bebauung auch entlang der Harffer-Schlossallee realisiert werden kann.
Zu diesem Zwecke wird ein L-förmiges Baufenster mit jeweils 14m Tiefe und 3 m
Abstand zu den jeweiligen Grenzen festgesetzt.
Im Mischgebiet (MI) wird eine GRZ von 0,5 und eine GFZ von 1,0 festgesetzt.
Beschluss:
Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, über die im Rahmen der Offenlage
nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
eine
Abwägung
durchzuführen
und
einzelne
Beschlussempfehlungen gem. Ablage A) „Abwägungsliste“ an den Rat
auszusprechen.
Zu b): Ferner beschließt er, wegen der Änderung der Planung die erneute Offenlage der
Planung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Dabei wird bestimmt, dass die Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die Beteilgung die berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.11.2010
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