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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
13.11.12, 18:03
Aktualisiert
13.11.12, 18:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 25.09.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:55 Uhr TOP Betreff 12 Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße ehem. Friedhoferweiterung hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Herr Dr. Kippels spricht sich dafür aus, dass die Behandlung der Probleme der Verkehrssituation in der Goethestraße und Herderstraße in die Verkehrsplanung eingebunden werden. Die Einmündungssituation soll entsprechend gestaltet werden. Er bittet die Verwaltung um eine zügige Durchführung. Herr Drexler bittet darum, die Verkehrsführung in der Goethestraße gesondert zu beurteilen, da die Bürger bereits vor eineinhalb Jahren die Änderung der Verkehrssituation beantragt haben und eine Verzögerung der Problemlösung nicht zumutbar sei. Herr Köhlen weist darauf hin, dass insbesondere der Busverkehr sehr problematisch sei und stimmt Herrn Drexler inhaltlich zu. Herr Fachbereichsleiter Schmeier schlägt vor, diese Problematik der Verkehrsführung von Goethestraße, Herderstraße und Gestaltung des Verkehrsbereiches im Neubaugebiet des BP 15/Bedburg, 14. Änderung in einer Bürgerversammlung gemeinsam anzusprechen. Herr Reuter erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)