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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit;)

Daten

Kommune
Kall
Größe
7,7 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
12.02.10, 21:46
Aktualisiert
12.02.10, 21:46
Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit;)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 22/2010 23.02.2010 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK 060 366 002 /5318 000 Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit; Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, den Antrag des Vereins Art Eifel abzulehnen. alternativ Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, dem Verein einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 100,-- € zu gewähren. Sachdarstellung: Der Verein ART Eifel e.V. hat in der Zeit vom 18.12. 2009 bis zum 05.01.2010 das Projekt Kulturbeben 09 durchgeführt. Zu dieser Veranstaltung stellt der Verein den Antrag – hier eingegangen am 30.11.2009 – auf einen Zuschuss zur projektbezogenen Jugendarbeit. Die ungedeckten Kosten belaufen sich auf 1.000 €uro. Auf Befragen teilt der Verein mit, dass an den Veranstaltungen ca. 400 Personen - zumeist aus der Gemeinde Kall und den Nachbargemeinden – teilgenommen haben. Nach Angaben des Vereins waren hiervon ca. 50% Jugendliche und junge Erwachsene. Die Vergabe der Zuschüsse zur projektbezogenen Jugendarbeit hat nach bestimmten Kriterien zu erfolgen. Es sollen Projekte gefördert werden, die für Jugendliche aus dem Gemeindegebiet Kall sind. Bei der Veranstaltung Kulturbeben 09 ist dies offensichtlich nicht der Fall. An den Veranstaltungen haben nur in geringem Umfang Jugendliche (unter 18 Jahren) teilgenommen. Der Antrag ist daher abzulehnen. Alternativ wird vorgeschlagen, dem Verein einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 100,-- € zu gewähren.