Daten
Kommune
Kall
Größe
7,7 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
12.02.10, 21:46
Aktualisiert
12.02.10, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
22/2010
23.02.2010
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei PSK
060 366 002 /5318 000
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit;
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, den Antrag
des Vereins Art Eifel abzulehnen.
alternativ
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, dem Verein
einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 100,-- € zu gewähren.
Sachdarstellung:
Der Verein ART Eifel e.V. hat in der Zeit vom 18.12. 2009 bis zum 05.01.2010 das Projekt Kulturbeben 09 durchgeführt. Zu dieser Veranstaltung stellt der Verein den Antrag
– hier eingegangen am 30.11.2009 – auf einen Zuschuss zur projektbezogenen Jugendarbeit. Die ungedeckten Kosten belaufen sich auf 1.000 €uro. Auf Befragen teilt der
Verein mit, dass an den Veranstaltungen ca. 400 Personen - zumeist aus der Gemeinde
Kall und den Nachbargemeinden – teilgenommen haben. Nach Angaben des Vereins
waren hiervon ca. 50% Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Vergabe der Zuschüsse zur projektbezogenen Jugendarbeit hat nach bestimmten
Kriterien zu erfolgen. Es sollen Projekte gefördert werden, die für Jugendliche aus dem
Gemeindegebiet Kall sind. Bei der Veranstaltung Kulturbeben 09 ist dies offensichtlich
nicht der Fall. An den Veranstaltungen haben nur in geringem Umfang Jugendliche (unter 18 Jahren) teilgenommen. Der Antrag ist daher abzulehnen.
Alternativ wird vorgeschlagen, dem Verein einen Anerkennungsbetrag in Höhe von
100,-- € zu gewähren.