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Beschlusstext (Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. im Rat der Stadt Bedburg vom 21. Januar 2014 - barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Datum
05.03.2014
Erstellt
28.03.14, 18:01
Aktualisiert
28.03.14, 18:01
Beschlusstext (Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. im Rat der Stadt Bedburg vom 21. Januar 2014
-	barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten) Beschlusstext (Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. im Rat der Stadt Bedburg vom 21. Januar 2014
-	barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 20. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Mittwoch, den 05.03.2014. Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Sitzungsende: 20:15 Uhr TOP Betreff 5 Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. im Rat der Stadt Bedburg vom 21. Januar 2014 barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten Ratsmitglied Merx kritisiert die veröffentlichte Niederschrift der letzten Ratssitzung zu der Thematik barrierefreier Zugang für die Grundschule Kirchherten. Auch widerspricht er der Aussage in der Verwaltungsvorlage, die FWG Fraktion habe nur für die Grundschule Kirchherten eine Barrierefreiheit beantragt; insofern versteht er nicht, warum ein barrierefreier Ausbau der Grundschule Kirchherten, den Standort nicht stärken würde. Ausschussvorsitzender Schmitz verweist ebenfalls auf die Ratssitzung. Hier wurde sowohl durch Frau Steinhäuser als auch ihn ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Inklusion nicht allein auf das Thema Barrierefreiheit an einem Schulstandort begrenzt werden könne. Fachbereichsleiter Kramer widerspricht den Aussagen von Herrn Merx; so beziehe sich der Antrag der FWG Fraktion explizit und ausschließlich auf eine Prüfung eines barrierefreien Zugangs zum Erdgeschoss der Geschwister Stern-Schule in Kirchherten. Wie in der Vorlage ausgeführt, stelle die bloße Installation einer Rampe, mit der lediglich das Erdgeschoss barrierefrei erreicht werden könne, jedenfalls keine Stärkung des Standortes im Hinblick auf die Inklusionsthematik dar. Zum einen beinhalte Inklusion nicht lediglich eine Barrierefreiheit - vielmehr müssen alle Förderbedarfe abgedeckt werden; zum anderen bestehe kein dringender Handlungsbedarf, da sich aktuell in keinem Kindergarten im Stadtgebiet ein in der Gehfähigkeit eingeschränktes Kind befinde. Auch verweist Kramer nochmals auf die Aussagen des Städte- und Gemeindebundes, dass bei Scheitern der Verhandlungen zum 9. Schulrechtsänderungsgesetzes eine Klage aufgrund des Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzip angestrebt werde. Bevor die Kostenfrage der Inklusionsthematik nicht vollumfänglich durch das Land geklärt ist, appelliert Kramer, jegliche Beschlussfassungen über investive Maßnahmen im Hinblick auf die Inklusion zurückzustellen. Ratsmitglied Merx erklärt, dass es beim dem Antrag der FWG Fraktion lediglich um die Prüfung der Möglichkeiten und ggf. der hierzu notwendigen Kosten für eine barrierefreien Zugang an der Grundschule Kirchherten gegangen sei; insofern versteht er nicht, warum dies nun erneut zu einer umfangreichen Diskussion zum Thema Inklusion führe. Fachbereichsleiter Kramer verweist hierzu auf die Beratung im Rat der Stadt Bedburg; hier seien Kosten und Möglichkeiten aufgezeigt, anschließend aber aufgrund der Komplexität des gesamten Themas an den Fachausschuss für eine umfassende Beratung geleitet worden. Ausschussvorsitzender Schmitz erinnert auch daran, dass rein bauliche Fragen im entsprechenden Fachausschuss und eben nicht im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu beraten sind. Ausschussmitglied Steffens verweist darauf, dass eine Barrierefreiheit ein Bestandteil der Inklusion ist und somit durchaus schon vor einem umfassenden Konzept angestrebt werden könne/ solle. Er hält eine bauliche Veränderung vor Erstellung eines Schulkonzeptes für sinnvoll. Ausschussmitglied Dr. Kippels zeigt sich verwundert, dass man die Verwaltung sowohl für zu kurze, als auch für zu lange Ausführungen kritisiere. Inklusion könne nicht auf den Bau einer Rampe reduziert werden; er hält, bevor Baumaßnahmen beschlossen werden, ein umfassendes pädagogisches Konzept für zwingend erforderlich. Insofern spricht er sich dafür aus, eine weitere Beschäftigung mit diesem Thema zurückzustellen, bis neuere Erkenntnisse, insbesondere zum Thema der kreisweiten Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen, vorliegen. Ausschussmitglied Mitter beantragt den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: „Der FamilienBildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“ Beschluss: Der Familien-. Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 05.03.2014 Seite 2