Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Datum
05.03.2014
Erstellt
28.03.14, 18:01
Aktualisiert
28.03.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 20. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses
am Mittwoch, den 05.03.2014.
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Sitzungsende:
20:15 Uhr
TOP
Betreff
5
Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. im Rat der Stadt Bedburg vom 21.
Januar 2014
barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der
Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten
Ratsmitglied Merx kritisiert die veröffentlichte Niederschrift der letzten Ratssitzung zu der Thematik
barrierefreier Zugang für die Grundschule Kirchherten. Auch widerspricht er der Aussage in der
Verwaltungsvorlage, die FWG Fraktion habe nur für die Grundschule Kirchherten eine
Barrierefreiheit beantragt; insofern versteht er nicht, warum ein barrierefreier Ausbau der
Grundschule Kirchherten, den Standort nicht stärken würde.
Ausschussvorsitzender Schmitz verweist ebenfalls auf die Ratssitzung. Hier wurde sowohl durch
Frau Steinhäuser als auch ihn ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Inklusion nicht allein auf das
Thema Barrierefreiheit an einem Schulstandort begrenzt werden könne.
Fachbereichsleiter Kramer widerspricht den Aussagen von Herrn Merx; so beziehe sich der Antrag
der FWG Fraktion explizit und ausschließlich auf eine Prüfung eines barrierefreien Zugangs zum
Erdgeschoss der Geschwister Stern-Schule in Kirchherten. Wie in der Vorlage ausgeführt, stelle
die bloße Installation einer Rampe, mit der lediglich das Erdgeschoss barrierefrei erreicht werden
könne, jedenfalls keine Stärkung des Standortes im Hinblick auf die Inklusionsthematik dar. Zum
einen beinhalte Inklusion nicht lediglich eine Barrierefreiheit - vielmehr müssen alle Förderbedarfe
abgedeckt werden; zum anderen bestehe kein dringender Handlungsbedarf, da sich aktuell in
keinem Kindergarten im Stadtgebiet ein in der Gehfähigkeit eingeschränktes Kind befinde. Auch
verweist Kramer nochmals auf die Aussagen des Städte- und Gemeindebundes, dass bei
Scheitern der Verhandlungen zum 9. Schulrechtsänderungsgesetzes eine Klage aufgrund des
Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzip angestrebt werde. Bevor die Kostenfrage der
Inklusionsthematik nicht vollumfänglich durch das Land geklärt ist, appelliert Kramer, jegliche
Beschlussfassungen über investive Maßnahmen im Hinblick auf die Inklusion zurückzustellen.
Ratsmitglied Merx erklärt, dass es beim dem Antrag der FWG Fraktion lediglich um die Prüfung
der Möglichkeiten und ggf. der hierzu notwendigen Kosten für eine barrierefreien Zugang an der
Grundschule Kirchherten gegangen sei; insofern versteht er nicht, warum dies nun erneut zu einer
umfangreichen Diskussion zum Thema Inklusion führe.
Fachbereichsleiter Kramer verweist hierzu auf die Beratung im Rat der Stadt Bedburg; hier seien
Kosten und Möglichkeiten aufgezeigt, anschließend aber aufgrund der Komplexität des gesamten
Themas an den Fachausschuss für eine umfassende Beratung geleitet worden.
Ausschussvorsitzender Schmitz erinnert auch daran, dass rein bauliche Fragen im
entsprechenden Fachausschuss und eben nicht im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu
beraten sind.
Ausschussmitglied Steffens verweist darauf, dass eine Barrierefreiheit ein Bestandteil der Inklusion
ist und somit durchaus schon vor einem umfassenden Konzept angestrebt werden könne/ solle. Er
hält eine bauliche Veränderung vor Erstellung eines Schulkonzeptes für sinnvoll.
Ausschussmitglied Dr. Kippels zeigt sich verwundert, dass man die Verwaltung sowohl für zu
kurze, als auch für zu lange Ausführungen kritisiere. Inklusion könne nicht auf den Bau einer
Rampe reduziert werden; er hält, bevor Baumaßnahmen beschlossen werden, ein umfassendes
pädagogisches Konzept für zwingend erforderlich. Insofern spricht er sich dafür aus, eine weitere
Beschäftigung mit diesem Thema zurückzustellen, bis neuere Erkenntnisse, insbesondere zum
Thema der kreisweiten Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen, vorliegen.
Ausschussmitglied Mitter beantragt den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: „Der FamilienBildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“
Beschluss:
Der Familien-. Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 05.03.2014
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