Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
15.12.08, 08:01
Aktualisiert
15.12.08, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 30. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009)
am 03.12.2008:
11. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW);
hier: "Obere Brede"
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Beschlussfassung:
Die Straße „Obere Brede“ in der Gemarkung Bechterdissen, Flur 4, Flurstück 1093 erhält die
Eigenschaft einer Gemeindestraße (Verkehrsberuhigter Bereich), das Flurstück 1028 die Eigenschaft
eines Fußweges und das Flurstück 1110 die Eigenschaft eines Parkstreifens und einer Grünfläche. Sie
werden gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden
Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger der Straße „Obere Brede“ ist die Gemeinde
Leopoldshöhe
Beratungsergebnis:
- einstimmig -