Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: "Obere Brede")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
15.12.08, 08:01
Aktualisiert
15.12.08, 08:01
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); 
hier: "Obere Brede")

öffnen download melden Dateigröße: 7,0 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 30. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009) am 03.12.2008: 11. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: "Obere Brede" Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Beschlussfassung: Die Straße „Obere Brede“ in der Gemarkung Bechterdissen, Flur 4, Flurstück 1093 erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße (Verkehrsberuhigter Bereich), das Flurstück 1028 die Eigenschaft eines Fußweges und das Flurstück 1110 die Eigenschaft eines Parkstreifens und einer Grünfläche. Sie werden gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger der Straße „Obere Brede“ ist die Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsergebnis: - einstimmig -