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Beschlusstext (Aufnahme/ Ablehnung von Schülerinnen und Schülern an einer städtischen Grundschule, deren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet liegt - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 21.11.2013 )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,8 kB
Datum
05.03.2014
Erstellt
28.03.14, 18:01
Aktualisiert
28.03.14, 18:01
Beschlusstext (Aufnahme/ Ablehnung von Schülerinnen und Schülern an einer städtischen Grundschule, deren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet liegt
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 21.11.2013 ) Beschlusstext (Aufnahme/ Ablehnung von Schülerinnen und Schülern an einer städtischen Grundschule, deren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet liegt
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 21.11.2013 )

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 20. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Mittwoch, den 05.03.2014. Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Sitzungsende: 20:15 Uhr TOP Betreff 6 Aufnahme/ Ablehnung von Schülerinnen und Schülern an einer städtischen Grundschule, deren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet liegt - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 21.11.2013 Ausschussmitglied Dr. Kippels erläutert nochmals die Grundlage der Antragstellung durch die CDU Fraktion. Ausdrücklich solle es nicht zu einer Ausweitung der Aufnahmeausnahmen kommen, sondern nur um eine Klarstellung der Grundlagen hierzu. Auch nach Prüfung der Stellungnahme der Grundschulen sieht er keine Grundlage, diesen Ansatz zu ändern; dies gelte insbesondere für Kriterien, die nicht nachprüfbar sind. Er spricht sich insofern für den Alternativvorschlag A) aus. Ausschussmitglied Solbach möchte die Vorschläge der Schulleiter ernst nehmen; so sei aus seiner Betrachtung eine Betreuung nur durch Verwandte ersten bzw. zweiten Grades zu kurz gefasst. Insbesondere Tagesmütter müssten auch berücksichtigt werden; eine Geschwisterkindregelung sei in anderen Kommunen absoluter Standard. Ausschussmitglied Spielmanns hält die bisherige Regelung auch ohne die Antragstellung durch die CDU Fraktion für völlig ausreichend. Mit den Vorschlägen der Verwaltung Alternative A) ist man hingegen nicht glücklich. Hier kann und würde es in Einzelfällen zu Härten führen; er schlägt insofern einen Beschlussvorschlag vor, der die Vorschläge der Schulleiter vollinhaltlich übernimmt vor. So ist er dankbar für jedes Kind, welches einen Bezug zur Stadt Bedburg hat; er schlägt vor, betroffene Eltern dazu zu bewegen, auf die rechtlich zustehende Fahrtkostenerstattung zu verzichten. Ausschussvorsitzender Schmitz verweist auf die rechtliche Problematik, im Bereich der Kindergärten vertraglich eine Aufnahme von Kindern ohne Erstwohnsitz im Stadtgebiet auszuschließen, dies aber im Bereich Grundschulen als Aufnahmekriterium zu hinterlegen. Ausschussmitglied Reuter spricht sich unter der Maßgabe, dass die Alternative A) nicht restriktiver als die bisherige Vorgehensweise ist, für diese aus. Schulleiterin Neiß widerspricht den bisherigen Ausführungen; so sei den Schulleitern eine Beschränkung auf das Verwandtschaftsverhältnis nicht ausreichend. Aktuell liegt ein Fall vor, der sich auf die Aufnahme eines Geschwisterkindes aus einer anderen Kommune beziehe; eine Ablehnung wäre für sie nicht nachvollziehbar. Ausschussmitglied Reuter schlägt vor, dass über die ausnahmsweise Aufnahme von Kindern ohne Erstwohnsitz im Stadtgebiet auch ohne Benennung der Rechtsgrundlage im Schulgesetz die Schulleitungen zu entscheiden haben. Ausschussmitglied Dr. Kippels widerspricht ausdrücklich einer Ausweitung bei der Betreuung durch weitere Personen, die nicht dem ersten bzw. zweiten Verwandtschaftsgrad unterliegen. Die Frage, wie viele derart gelagerte Fälle in der Vergangenheit abgelehnt werden mussten, kann - da der Verwaltung hierüber keine Erkenntnisse vorliegen - nicht beantwortet werden. Ausschussmitglied Spielmanns verweist nochmals auf Familien, die ggf. eine langjährige Beziehung zur Stadt Bedburg haben. Denkbar sind Familien, die lange Zeit in Bedburg gewohnt hätten und nunmehr in der Nähe wohnen oder ein Geschäft in Bedburg betreiben. Ausschussvorsitzender Schmitz erklärt, dass er über den seitens der FDP Fraktion vorgeschlagenen Beschlussvorschlag, konkret Alternative A) unter Streichung der Benennung des § 46 Schulgesetz, abstimmen lässt. Beschluss: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss legt folgenden Rahmen für die Aufnahme von Grundschulkindern im Sinne des § 46 Schulgesetz fest: 1. Eine Aufnahme von Kindern ohne Erstwohnsitz im Stadtgebiet Bedburg ist ausgeschlossen, sofern hierdurch die seitens des Schulträgers festgelegten Klassengrößen und -bildungen überschritten werden; vorrangig zu berücksichtigen sind hierbei die besonderen pädagogischen Anforderungen an die Klassen des gemeinsamen Lernens. 2. Das berechtigte Interesse der Eltern - bei Alleinerziehenden dieses Elternteils - ist ggü. der Schulleitung/ dem Schulträger schriftlich zu dokumentieren; es liegt insbesondere dann vor, wenn beide Elternteile - bei Alleinerziehenden dieses Elternteil - berufstätig sind/ ist und eine Betreuung durch Verwandte ersten und zweiten Grades zu den Kindern mit Wohnsitz in Bedburg in unmittelbarer Schulnähe erfolgt. 3. Die Entscheidung zur Aufnahme des Kindes obliegt der Schulleitung unter Berücksichtigung des unter Ziff. 1 und 2. festgelegten Rahmens. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 05.03.2014 Seite 2