Daten
Kommune
Kall
Größe
7,8 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
12.02.10, 21:46
Aktualisiert
12.02.10, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
17/2010
23.02.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
1.1
Schulentwicklungsplanung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die schriftliche Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Aufgrund des Auftrages des Rates der Gemeinde Kall vom 15.12.2009 hat die Verwaltung am 23.12.2009 neben den eigenen Vertretern die beteiligten Nachbarkommunen,
und zwar deren Bürgermeister, Schulausschussvorsitzende und sozialpolitischen Sprecher der Fraktionen zu einem Gespräch nach Kall eingeladen. Das Gespräch fand am
03.02.2010 statt. An dem Gespräch nahmen nur die Kommunen Hellenthal, Schleiden
und Kall teil. Die übrigen Kommunen hatten sich wegen einer eigenen Veranstaltung in
der gleichen Angelegenheit entschuldigt.
Als Ergebnis wurde von den Vertretern der Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall die
Bereitschaft ausgesprochen, sich zu einem Schulzweckverband zusammen zu schließen. Die Zusammenarbeit soll neben dem bereits bestehenden Zusammenschluss im
Bereich der Förderschule zumindest im Haupt- und Realschulbereich erfolgen. Offen
blieb die Frage, inwieweit die bestehende Realschule Schleiden in den Zusammenschluss einbezogen bzw. in einer gemeinsamen sog. „Verbundschule“ aufgehen soll.
Für die Entstehung eines Zweckverbandes ist eine Verbandssatzung erforderlich, die
u.a. konkrete Regelungen über die Aufgaben des Zweckverbandes und die Verbandsumlage treffen muss. Vor der Erarbeitung eines Satzungsentwurfs sind daher weitere gemeinsame Gespräche notwendig.