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Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
7,8 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
12.02.10, 21:46
Aktualisiert
12.02.10, 21:46
Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 17/2010 23.02.2010 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen 1.1 Schulentwicklungsplanung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die schriftliche Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Aufgrund des Auftrages des Rates der Gemeinde Kall vom 15.12.2009 hat die Verwaltung am 23.12.2009 neben den eigenen Vertretern die beteiligten Nachbarkommunen, und zwar deren Bürgermeister, Schulausschussvorsitzende und sozialpolitischen Sprecher der Fraktionen zu einem Gespräch nach Kall eingeladen. Das Gespräch fand am 03.02.2010 statt. An dem Gespräch nahmen nur die Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall teil. Die übrigen Kommunen hatten sich wegen einer eigenen Veranstaltung in der gleichen Angelegenheit entschuldigt. Als Ergebnis wurde von den Vertretern der Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall die Bereitschaft ausgesprochen, sich zu einem Schulzweckverband zusammen zu schließen. Die Zusammenarbeit soll neben dem bereits bestehenden Zusammenschluss im Bereich der Förderschule zumindest im Haupt- und Realschulbereich erfolgen. Offen blieb die Frage, inwieweit die bestehende Realschule Schleiden in den Zusammenschluss einbezogen bzw. in einer gemeinsamen sog. „Verbundschule“ aufgehen soll. Für die Entstehung eines Zweckverbandes ist eine Verbandssatzung erforderlich, die u.a. konkrete Regelungen über die Aufgaben des Zweckverbandes und die Verbandsumlage treffen muss. Vor der Erarbeitung eines Satzungsentwurfs sind daher weitere gemeinsame Gespräche notwendig.