Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,0 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
07.11.13, 18:01
Aktualisiert
07.11.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 12. Sitzung des Bauausschusses
am Dienstag, den 10.09.2013.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:33 Uhr
TOP
Betreff
3
Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15/Bedburg, 14.
Änderung, Goethestraße/Am Kriegersweg
Der Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Bolm vom Ing.-Büro Fischer. Für seinen Vortrag zur
Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15/Beburg, 14. Änderung, unterbricht er
die Sitzung.
Herr Bolm erläutert mittels einer Power-Point Präsentation die Möglichkeiten zur Entwässerung
des zukünftigen Baugebietes.
Er empfiehlt dem Ausschuss die Varianten 2 a (Sickerbecken mit RW-Abletiung über Kanäle) oder
2 b (Sickermulde mit oberflächiger RW-Ableitung).
Bürgermeister Koerdt bemängelt den hohen Flächenverbrauch für das Sickerbecken im Bereich
des Plangebietes, da hierdurch Vermarktungserlöse wegfallen.
Nach einigen Nachfragen durch die Ausschussmitglieder bedankt sich der Ausschussvorsitzende
bei Herrn Bolm für seinen Vortrag und eröffnet wieder die Sitzung.
Nach einer kurzen Diskussion ist der Ausschuss einvernehmlich und beauftragt die Verwaltung zu
prüfen, ob
- für die Realisierung der Varianten 2 a oder 2 b das Versickerungsbecken auf den Friedhof
Bedburg-West verlagert werden könne, damit möglich wenig an Vermarktungsflächen wegfällt,
- eine Versickerung des Niederschlagswasser den privaten Grundstückeigentümern auf
ihren eigenen Grundstücken auferlegt werden kann und
- eine Verpflichtung zur Installation einer Aufbereitungsanlage für Brauchwasser zwingend
vorgeschrieben werden kann
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob
- für die Realisierung der Varianten 2 a oder 2 b das Versickerungsbecken auf den Friedhof
Bedburg-West verlagert werden könne, damit möglich wenig an Vermarktungsflächen wegfällt,
- eine Versickerung des Niederschlagswasser den privaten Grundstückeigentümern auf ihren
eigenen Grundstücken auferlegt werden kann und
- eine Verpflichtung zur Installation einer Aufbereitungsanlage für Brauchwasser zwingend
vorgeschrieben werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 10.09.2013
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