Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung))

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
21.09.10, 18:25
Aktualisiert
21.09.10, 18:25
Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall  (Feuerwehrsatzung)) Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall  (Feuerwehrsatzung)) Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall  (Feuerwehrsatzung)) Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall  (Feuerwehrsatzung)) Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall  (Feuerwehrsatzung))

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 159/2010 21.09.2010 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 11 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung) Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2010 - TOP 6 – beschließt der Rat, die beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung). Sachdarstellung: Mit der 2. Änderungssatzung der Feuerwehrsatzung vom 11.05.2010 wurde den aktuell geltenden Anspruchsgrundlagen nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Rechnung getragen. Nun wurden von der Verwaltung auch die Personal- und Fahrzeugkosten neu kalkuliert. Dies war auf Grund geltender Rechtsprechung im Hinblick auf zu erteilende Gebührenbescheide für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze nach § 41 Abs. 2 erforderlich geworden. Bei der Ermittlung des neuen Stundensatzes für die Personalkosten wurde ein Durchschnitt aus den gesamten Personalkosten über 5 Jahre im Verhältnis zu den Einsatzstunden ermittelt. Vorlagen-Nr. 159/2010 Seite 2 Bei der Ermittlung der Fahrzeugstundensätze wurden die Fixkosten (tatsächliche Beschaffungskosten, Abschreibung, Versicherung u. Gebäudekosten) sowie die variablen Kosten (Treibstoffe, Reparaturen u. Wartungskosten) ermittelt. Die Summe aus Fixkosten geteilt durch Vorhaltestunden (8760/Jahr) plus variable Kosten geteilt durch Einsatzstunden der Fahrzeuge ergibt die neuen Stundensätze. Auch hier wurde ein Durchschnitt aus 5 Jahren errechnet. Außerdem wurde bei Fahrzeugen vergleichbarer Größe, z.B. alle Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen 1 oder alle Löschgruppenfahrzeuge, ein Durchschnittsstundensatz gebildet. Tabellen und Berechnungsgrundlagen sind als Anlage beigefügt. Von den Änderungen sind betroffen die §§ 3 Abs. 4 und 10 Abs. 5 (Personalkosten) und der Kostentarif als Anlage zur Satzung (Fahrzeug- und Gerätekosten). Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Feuerwehrsatzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2010 - TOP 6 - vorberaten. Vorlagen-Nr. 159/2010 Seite 3 Vorlagen-Nr. 159/2010 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 159/2010 21.09.2010 Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) zu beschließen. Sachdarstellung: Mit der 2. Änderungssatzung der Feuerwehrsatzung vom 11.05.2010 wurde den aktuell geltenden Anspruchsgrundlagen nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Rechnung getragen. Nun wurden von der Verwaltung auch die Personal- und Fahrzeugkosten neu kalkuliert. Dies war auf Grund geltender Rechtsprechung im Hinblick auf zu erteilende Gebührenbescheide für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze nach § 41 Abs. 2 erforderlich geworden. Bei der Ermittlung des neuen Stundensatzes für die Personalkosten wurde ein Durchschnitt aus den gesamten Personalkosten über 5 Jahre im Verhältnis zu den Einsatzstunden ermittelt. Vorlagen-Nr. 159/2010 Seite 5 Bei der Ermittlung der Fahrzeugstundensätze wurden die Fixkosten (tatsächliche Beschaffungskosten, Abschreibung, Versicherung u. Gebäudekosten) sowie die variablen Kosten (Treibstoffe, Reparaturen u. Wartungskosten) ermittelt. Die Summe aus Fixkosten geteilt durch Vorhaltestunden (8760/Jahr) plus variable Kosten geteilt durch Einsatzstunden der Fahrzeuge ergibt die neuen Stundensätze. Auch hier wurde ein Durchschnitt aus 5 Jahren errechnet. Außerdem wurde bei Fahrzeugen vergleichbarer Größe, z.B. alle Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen 1 oder alle Löschgruppenfahrzeuge, ein Durchschnittsstundensatz gebildet. Tabellen und Berechnungsgrundlagen sind als Anlage beigefügt. Von den Änderungen sind betroffen die §§ 3 Abs. 4 und 10 Abs. 5 (Personalkosten) und der Kostentarif als Anlage zur Satzung (Fahrzeug- und Gerätekosten). Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Feuerwehrsatzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.