Daten
Kommune
Kall
Größe
9,4 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
21.09.10, 18:25
Aktualisiert
21.09.10, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall
(Feuerwehrsatzung)
-
3. Änderungssatzung vom ……………………
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 950), § 41 Abs. 2,3 und 4 des Gesetzes über den
Feuerschutz und die Hilfeleistung ( FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NRW. S 122), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV.NRW. S 765) und der §§ 1,2,4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969
(GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW. S. 380)
hat der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am ………………….. folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Feuerwehreinsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall vom 26. Juli 1993 in der Fassung der
2. Änderungssatzung vom 12.05.2010 wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller
Dienstgrade ein Stundenlohn von 44,00 € berechnet.“
2. § 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung.
„Für die Dauer der Einsatzzeit bei Brandsicherheitswachen wird je eingesetztem
Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundenlohn von 22,00 € berechnet.“
3. Der Kostentarif wird durch folgenden Kostentarif ersetzt:
“Kostentarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Kall
1.
Stundensätze Fahrzeuge
1.1
Kommandowagen KdoW
1.2
Einsatzleitwagen ELW 1
1.3
Einsatzleitwagen ELW 2
1.4
Mannschaftstransportfahrzeug MTF
1.5
Löschgruppenfahrzeug LF 8
1.6
Tanklöschfahrzeug TLF 8/18
1.7
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
1.8
Gerätewagen GW (Lkw 7,5 t)
1.9
Rüstwagen RW
20,13 €
62,07 €
72,10 €
62,07 €
46,10 €
56,16 €
56,16 €
30,51 €
35,19 €
2.
Für die Bereitstellung von Fahrzeugen ohne Benutzung (z.B. bei Brandsicherheitswachen) werden für jeden Tag der Bereitstellung 2 Stundensätze berechnet.
4.
Die Kosten für Verbrauchsmittel einschl. Entsorgung, ausgenommen die in den Tarifsätzen berücksichtigten Betriebskosten der Fahrzeuge, sind auf der Grundlage der Preise
zur Zeit des Einsatzes zu erstatten.
5.
Soweit ein spezieller Tarif nicht vorgesehen ist, richtet sich der Kostenersatz nach dem
Tarif für Einsatzgegenstände, die nach Beschaffungskosten, Lebensdauer und Einsatzzeiten vergleichbar sind.“
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.