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Beschlusstext (Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.05.2007 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften Der Vorsitzender stellt fest, dass die Mitglieder, Frau von Sturm und Herr Funken, an der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teilnehmen. Die Verwaltung erläutert die Z1/V 91. Insbesondere wird auf die Umstellung des Tarifsystems auf den TVöD (5.2 der Richtlinien) hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird durch die Verwaltung vorgeschlagen, den Passus wie folgt zu formulieren. 5.2 Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifrecht des Trägers. Gefördert werden jedoch bei kommunalen Trägern Personalkosten für eine Eingruppierung bis max. Entgeltgruppe 9 TVöD. Findet ein anderes Tarifsystem Anwendung, so ist eine Besserstellung gegenüber dem TVöD bezüglich der Eingruppierung (vgl. Entgeltgruppe 9) auszuschließen. Nach einer weiteren Diskussion gelangt die Z1/V 91 zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen (SPD und Grüne) 2 Stimmenthaltungen (UWV und F.D.P) V 91/2005