Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.05.2007 im Sitzungssaal
II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen
Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften
Der Vorsitzender stellt fest, dass die Mitglieder, Frau von Sturm
und Herr Funken, an der Beratung und Beschlussfassung
wegen Befangenheit nicht teilnehmen.
Die Verwaltung erläutert die Z1/V 91. Insbesondere wird auf die
Umstellung des Tarifsystems auf den TVöD (5.2 der Richtlinien)
hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird durch die
Verwaltung vorgeschlagen, den Passus wie folgt zu
formulieren.
5.2
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifrecht des
Trägers. Gefördert werden jedoch bei kommunalen
Trägern Personalkosten für eine Eingruppierung bis
max.
Entgeltgruppe 9 TVöD. Findet ein anderes Tarifsystem
Anwendung, so ist eine Besserstellung gegenüber dem
TVöD bezüglich der Eingruppierung
(vgl. Entgeltgruppe 9) auszuschließen.
Nach einer weiteren Diskussion gelangt die Z1/V 91 zur
Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen (SPD und
Grüne)
2 Stimmenthaltungen
(UWV und F.D.P)
V 91/2005