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Beschlusstext (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung) hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,5 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
01.07.13, 18:06
Aktualisiert
01.07.13, 18:06
Beschlusstext (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 26. Sitzung des Rates am Dienstag, den 28.05.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 22:00 Uhr TOP Betreff 10 Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung) hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Herr Breuer weist darauf hin, dass in dem betroffenen Gebiet, wo jetzt ein Wohnhaus errichtet werden soll, Blindgänger aus der Zeit der Weltkriege vermutet werden und bittet darum, dieses als Verdachtsfläche dem Kampfmittelräumdienst zu melden. Weiterhin stellt er richtig, dass es sich nicht wie in der Sitzungsvorlage angegeben um die Millendorfer Str. 138 sondern um die Erkelenzer Str. 138 in Lipp handele und bittet um entsprechende Korrektur. Beschluss: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 34 Abs. 6 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der als Anlage 9 der Niederschrift beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – Nr. 1 bis 15 . b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg, für die der Niederschrift als Anlage 10 beigefügte 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, die Satzung zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)