Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
21.09.11, 18:08
Aktualisiert
21.09.11, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 7. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 15.03.2011.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:55 Uhr
TOP
Betreff
2
Rahmenplan Kaster
- Gebiet des Bebauungsplans Nr 15./Kaster, 12. Änderung, - Stadtteilzentrum
Kaster –
hier: Sachstandsbericht und Einleitung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB
FBL Schmeier erläutert, dass alle neuen Erkenntnisse im Verfahren in den nachfolgenden Vortrag
des Herrn Schuis (Büro RaumPlan / Aachen) und in die Sitzungsunterlagen zur heutigen Sitzung
eingearbeitet wurden. Weiterhin sei zusätzlich zum vorgeschriebenen Bürgerbeteiligungsverfahren
gem. Baugesetzbuch, am 07.04.2011 eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.
Die Ergebnisse und der Beschluss der heutigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses sollen
für die Bürgerinformationsveranstaltung eingearbeitet werden.
Nach dieser Bürgerinformationsveranstaltung am 07.04.2011 soll das Bauleitplanverfahren
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben weitergeführt werden.
Herr Dipl.-Ing. Schnuis (Büro RaumPlan / Aachen) erläutert in seinem Vortrag das historische und
zukünftige Baurecht anhand der jeweils geltenden Baurechtssatzungen.
Auf den Vortrag in der Anlage wird verwiesen.
Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Tagesordnung an dieser Stelle und räumt den
geladenen Interessenvertretern ein Rederecht ein.
Herr Dr. Horstmann (Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven):
Herr Dr. Horstmann erklärt, dass er die Interessen der ortsansässigen Geschäftsleute,
Einzelhandelsbetriebe und Dienstleister vertrete. Herr Dr. Horstmann führt an, dass er
grundsätzlich eine moderate Umplanung des Bereiches von der Bäckerei Oebels bis zu Möbel
Conraths befürworte. Eine Fußgängerzone in diesem Bereich lehnt Herr Dr. Horstmann
entschieden ab. Er sieht Kaster als Nahversorgungsbereich, in dem in ausreichender Anzahl
Parkplätze vorgehalten werden müssen. Es ist für ihn wichtig, dass Kunden weiterhin mit ihrem
Auto die Parkplätze vor den Geschäften direkt anfahren, einkaufen und wegfahren können.
Er befürwortet auch weiterhin flexible Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes (vor der
Tennishalle) als „Shared Space“ – und plädiert für den Erhalt der großen Fläche in der
vorhandenen Form.
Dr. Horstmann führt an, dass die Bebauung an der „Stresemannstraße“ für ihn ohne Belang für die
Entwicklung des Gesamtgebietes sei. Aus diesen Gründen befürwortet er die planerische
Trennung der Plätze (Marktplatz und Rathausvorplatz).
Herr Panzer als Vertreter der „Schützenbruderschaft Morken-Harff 1200 e.V.“ schließt sich den
Argumenten des Herrn Dr. Horstmann an. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass auch er die
Erhaltung des „Schützenplatzes“ und die planerische Trennung der Plätze (Marktplatz und
Rathausvorplatz) befürworte.
Herr Kalkbrenner vom „Tennisclub Kaster 75 e.V.“ bittet darum, die Tennisplätze an dieser Stelle
zu erhalten und die Gestaltung insgesamt nicht zu verändern.
Herr Ortsbürgermeister Lambertz (SPD) schließt sich der Kernaussage des Herrn Dr. Horstmann
an. Herr Ortsbürgermeister Lambertz weist darauf hin, dass auch für ihn die Erhaltung
ausreichender Parkplätze sowie die Aufteilung des Gesamtplanes in zwei Plangebiete Priorität
haben.
Weiterhin erteilte die Ausschussvorsitzende Herrn Niepel (CDU) als Einwohner von Kaster das
Wort.
Dieser stellt die Frage an die Vorredner, ob man sich der Chance und Wertigkeit der
Zukunftsgestaltung des Ortes Kaster tatsächlich bewusst sei.
Der „70er-Jahre-Stand“ der Ortsstruktur müsse dringend weiterentwickelt werden. Lediglich
geringfügige Änderungen des Parkplatzes vor dem Rathaus seien zu wenig.
Frau Brings (Einwohnerin) stellt eine Frage zum Vortrag von Herrn Dipl.-Ing. Schnuis. Sie möchte
hinsichtlich der Ansiedlung von zulässigen Betrieben den Unterschied zwischen einem Kern- und
einem Mischgebiet erläutert haben.
Herr Dipl.-Ing. Schnuis führt aus, dass Mischgebiete (MI) vorrangig dem Wohnen und der
Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dienen.
Kerngebiete (MK) dienten vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der
zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.
Somit seien in einem zukünftigen Mischgebiet gem. § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO z.B.
Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zulässig.
Herr Ortsbürgermeister Lambertz schlägt vor, Querparkplätze beidseitig der St- Rochus-Straße
vorzusehen.
Herr Dipl.-Ing. Schnuis weist darauf hin, dass diesbezüglich im Bebauungsplan keine Aussagen
getroffen werden. Dies sei als verkehrsrechtliche Anordnung zu entscheiden und der späteren
Planentwicklung anzupassen.
Herr Deutzmann fragt nach, wann mit der Umsetzung des Bauleitplanes faktisch zu rechnen sei.
Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass dies von den entsprechenden Beschlussfassungen im
Bauleitplanverfahren abhängig sei. Voraussichtlich wird nach dem Beteiligungsverfahren der
Öffentlichkeit und der „Träger öffentlicher Belange“ Mitte des Jahres ein konkreteres Bild über die
Planungsstruktur entstehen, so dass im günstigen Fall bereits Ende des Jahres 2011 ein
Satzungsbeschluss möglich sei.
Er erinnert, dass seit dem Jahre 2008 ein Votum für die Weiterentwicklung des Ortsteiles Kaster in
Form eines Rahmenplanes durch den Rat bestehe.
Um eine Weiterentwicklung des Gebietes voranzutreiben, sind Investoren zwingend erforderlich.
Diese werden sich jedoch durch eine Zweiteilung des Gebietes nicht erfolgreich werben lassen.
Die Zweiteilung des Ortsbereiches ist zwar durchaus zulässig. Leider könnten in dieser Form keine
Städtebaufördermittel zur Finanzierung für Straßen und Plätze erwartet werden.
Eine Weiterentwicklung des Ortsteils gehe faktisch nur mit der Verwirklichung des gesamten
Plangebietes einher.
Die Ausschussvorsitzende beendet nun das Rederecht der Gäste und Einwohner. Sie führt die
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.03.2011
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Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses als offiziellen Teil weiter fort.
Herr Dr. Kippels (CDU) führt aus, dass man Stadtplanung auch unter zeitphilosophischer
Betrachtungsweise durchführen muss. Er hält den Ausschussmitgliedern als „Negativbeispiel“ die
derzeitige Gestaltung der „Lindenstraße“ in der Bedburger Innenstadt vor Augen. Es gilt neben
dem demographischen Wandel auch die sich verändernde Mobilität der Menschen zu beachten.
Zudem sei ein schnelles Anfahren und Einkaufen nachteilhaft für das harmonisches
Gemeinwesen.
Hier verweist er auf das Beispiel des Bedburger Marktplatzes. Dieser wurde in den 90er-Jahren als
Kompromiss zwischen den Forderungen für ein „Parkplatzangebot“ und „sozialer
Aufenthaltsfläche“ gestaltet. Dieser Platz sei inzwischen zu einem „Aushängeschild der
Bürgerlichkeit“ geworden.
Herr Dr. Kippels plädiert dafür, die Gesamtheit des Ortes Kaster im Auge zu behalten.
Herr Drexler (SPD) erläutert, dass die Weiterentwicklung von Kaster notfalls auch ohne externe
Investoren interessant zu machen sei.
Er bringt Verständnis für die Argumentationen der vorgenannten Interessenvertreter auf. Jedoch
plädiert auch er für die zusammenhängende Plangestaltung unter Berücksichtigung der jeweils
erforderlichen örtlichen Detailanforderungen. Hierbei komme es unter anderem darauf an, ob die
Firma Sany einen entsprechenden Wohnflächenbedarf im Bereich des Marktplatzes anmelde.
Herr Köhlen (FWG) folgt im Kern der Aussage von Herrn Niepel. Er weist darauf hin, dass erst vor
Monaten das Einzelhandelskonzept zugunsten der Förderung des Ortsteils von Bedburg
verabschiedet wurde.
Er sieht den „Knackpunkt“ in der noch offenen Wohnflächenoption der Firma Sany. Vorher kann
man nicht den gesamten Planungsbereich weiterentwickeln und sollte den Bauleitplan
entsprechend teilen.
Herr Dr. Kippels äußerte, dass er zuvor bewusst die Wohnflächenoption der Firma Sany nicht
thematisiert habe, denn Sany werde sich nach dem örtlichen Planungsrecht der Stadt Bedburg
ebenso richten müssen, wie alle übrigen bauinteressierten Einwohner und Investoren.
Somit kann die gesamtstädtische Entwicklung fortgeführt werden und Sany kann sich in das
Planungsrecht einfügen. Zudem besteht auch für Sany die Möglichkeit im vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes Anregungen und Wünsche zu äußern.
Herr Köhlen stellt die Frage an Herrn Dr. Kippels, ob seitens der CDU-Fraktion vorgesehen sei, die
Fläche an der Tennishalle entsprechend zu überplanen.
Herr Dr. Kippels bestätigt dies.
Herr Köhlen bittet hierbei dann um eine entsprechend enge Abstimmung mit den betroffenen
Vereinen und Interessengemeinschaften.
Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass der Bürgermeister zu einer besseren Transparenz
diesbezüglich einen aktuellen Zwischenstand bei der Firma Sany abfragt.
Sie erinnert noch einmal daran, dass der Ausgangspunkt für den „Rahmenplan Kaster“ eine evtl.
Nachnutzung für das Rathaus war. Auch sie wirbt für die Weiterentwicklung des Verfahrens.
Herr Nitsche (SPD) stellt die Frage an die Verwaltung, über welchen Zeitraum der Firma Sany die
Kaufoption für die Wohnbebauung der Flächen um die Tennishalle in Kaster gemacht wurde.
FBL Schmeier erklärt, dass eine Option auf ein unbeplantes Baugebiet in städteplanerischer
Hinsicht nicht bestehe. Diesbezüglich bietet sich jetzt die Voraussetzung, entsprechendes
Planungsrecht mit oder ohne Sany zu schaffen, sonst sei ein Stillstand in diesem Bereich für
Kaster vorprogrammiert. Er schlägt vor, aus diesem Grunde mit dem Planbereich in Gänze zu
beginnen und die Details dann im Beteiligungsverfahren entsprechend zu diskutieren.
Rechtlich sei es möglich, Teilbereiche abzukoppeln. Er gibt zu bedenken, dass nur unter
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Betrachtung des gesamten Planbereiches Konflikte der Teilbereiche ordentlich zu lösen seien.
Auch müsse weiterhin die Flexibilität in diesem Bauleitplanverfahren beibehalten werden, damit
evtl. Anpassungen an Investorenwünsche möglich bleiben.
Herr Köhlen richtet die Frage an die Verwaltung, ob die Tennishalle zukünftig als „Fremdkörper“ im
Planbereich Bestandsschutz habe und ob dieser ggfs. befristet sei.
FBL Schmeier erläutert, dass die Halle definitiv einen Bestandsschutz habe, jedoch unabhängig
davon überplant werden könne. Allerdings kann kein Planungsrecht ohne Einwilligung der
Eigentümer umgesetzt werden.
Herr Köhlen fragt die Verwaltung, wer für die Lärmschutzgestaltung am Tennisplatz zuständig sei.
Herr Köster antwortet, dass hierzu folgender Grundsatz besteht: „Wer an eine bestehende
lärmimmitierende Anlage heranrückt, muss den erforderlichen Lärmschutz betreiben“. Somit hat
die Stadt Bedburg bauleitplanerisch entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Herr Köster erläutert weiter ergänzend auf die zuvor gestellte Frage nach dem Unterschied
zwischen einem „Kerngebiet“ (KE) und einem „Mischgebiet“ (MI). Hierbei ist beabsichtigt, durch die
zukünftige Ausweisung als MI keine Anhäufung von Spielhallen zuzulassen. Weiterhin ist
großflächiger Einzelhandel von über 800m² zulässig.
Der Bereich des REWE-Parkplatzes, der bisher in der Fassung des Bebauungsplanes Nr. 15 /
Kaster, 10. Änderung in einem „Kerngebiet“ als „Störzone“ festgesetzt wurde, kann zukünftig in
einem „Mischgebiet“ einer realistischen Nutzung zugeführt werden.
Herr Ortsbürgermeister Lambertz fragt die Verwaltung, ob die zu erwartenden Verkaufserlöse aus
den „Sany-Kaufoptionen“ für die Finanzierung der Infrastruktur des Rahmenplanes Kaster
verwendet werden können.
FBL Schmeier äußert, dass diese Entscheidung der Rat der Stadt Bedburg zu treffen hat. Dies
könne man nicht vorwegnehmen. Sicherlich müsse man für die Schaffung der Infrastruktur im
Entwicklungsbereich noch alle möglichen „Quellen“ anzapfen.
Grundsätzlich seien aber die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen nicht zweckgebunden.
Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass im 2. Teil der textlichen Festsetzungen noch
folgende Änderungen vorgenommen werden müssen und führt abschließend folgende Ergänzung
des Beschlussvorschlages an:
1. Der ursprünglich im Rahmenplan genannte „Anlass der Planung“ ist hinsichtlich der
„Rathausentscheidung“ noch zu ändern.
2. Die Ausweisung der „Parkplatzfläche“ muss in einen entsprechenden „verkehrsberuhigten
Bereich“ (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) aktualisiert werden.
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt den Bürgermeister, bei der Firma Sany hinsichtlich
der Wohnflächenoption den aktuellen Verfahrensstand anzufragen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt den Entwurf des Rahmenplans zum Bereich KasterZentrum und den Beschluss, die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Wege der 12.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 / Kaster zu treffen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt ferner dem vorgelegten Planentwurf nebst textlichen
Festsetzungen und Begründung zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis das frühzeitige
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplans Nr.
15/Kaster, 12. Änderung durchzuführen.
Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, am 07.04.2011 eine BürgerinformationsBeschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.03.2011
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veranstaltung im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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