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Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: -Beratung und Beschluss über die zur Auslegung und zur erneuten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
09.05.08, 21:29
Aktualisiert
09.05.08, 21:29
Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: -Beratung und Beschluss über die zur Auslegung und zur erneuten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 24.04.2008: 14. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung und zur erneuten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss RM Rehm nimmt an der Beratung und Beschlussfassung dieses TOP nicht teil und setzt sich in den Zuhörerraum. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Dokumentenvorlagen Nr. 101/2007, 110/2007, 113/2007, 169/2007 und 19/2008 des Ratsinformationssystem der Gemeinde Leopoldshöhe aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ sowie die Entscheidungen des Hochbau- und Planungsausschusses zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Auslegung und zur erneuten Auslegung. Beratungsergebnis: - 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Satzung und die zugehörige Begründung. Die Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ erfolgt erst, wenn die Grundstückseigentümer der Veräußerung einer Teilfläche des Flurstückes 1119 (zur Errichtung eines Spielplatzes) zugestimmt haben. Beratungsergebnis: - einstimmig -