Daten
Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.05.14, 12:43
Aktualisiert
13.05.14, 12:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 25.02.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
5
Rahmenplan Kaster –
Hier: Standortalternativen für den Schützenplatz Kaster
20:57 Uhr
Herr Krichel schlägt vor, den TOP 5 „Rahmenplan Kaster / Standortalternativen für den
Schützenplatz Kaster“ von der Tagesordnung abzusetzen.
Herr Dr. Kippels erklärt, dass der Antrag des Herrn Krichel nachvollziehbar ist, jedoch sei die
Umsetzung in der Form nicht möglich. Er erläutert die städtebauliche Entwicklung des Ortes
Kaster in den letzten Jahren mit all ihrer Besonderheiten. Er weist darauf hin, dass das Verfahren
seit dem Ratsbürgerentscheid, sowie Sany’s Rücktritt von der Reservierung der Wohnflächen und
der Beibehaltung der Tennishalle eine neue Ausgangslage erhalten habe. Bei der Suche nach
einem neuen geeigneten Schützenplatz ist festzustellen, dass hinsichtlich der
Immissionsproblematik die Rechtssicherheit steigt, sofern eine Verlegung außerhalb der Ortslage
angestrebt wird, jedoch fällt damit gleichzeitig die Attraktivität des Standortes. Die CDU schlägt
daher vor, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15/Kaster, 12. Änderung
aufzuheben.
Es mache keinen Sinn, Teile aus dem Bebauungsplan herauszunehmen oder neu zuzuschneiden.
Die ursprüngliche Grundlage ist heute überholt. Zur Umsetzung des Zentralisierungsbeschlusses
reicht das aktuelle Baurecht aus. Die Zentralisierung des Rathauses in der Ortslage Kaster gilt es
jetzt in den Focus zu stellen. Weitere Planungen machen erst nach der Zentralisierung langfristig
Sinn, da sich in diesem Zuge veränderte Rahmenbedingungen ergeben werden.
Herr Drexler erläutert, dass die SPD dem Rahmenplan einschließlich der Bebauung des
Schützenplatzes in der Vergangenheit zugestimmt habe. Aufgrund der zwischenzeitlich
veränderten Situation schlägt er vor, dass der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat empfehlen
soll, dem Antrag der Schützengemeinschaft gem. § 25 GO NRW auf Erhalt des Schützenplatzes
zuzustimmen. Weiterhin teilt er mit, dass sich die SPD der Beschlussformulierung des Herrn Dr.
Kippels anschließe.
Herr Giesen erklärt, dass es für die FWG zu keiner Zeit Standortalternativen zu dem bestehenden
Schützenplatz gegeben habe und schließt sich dem Beschluss seiner Vorredner an.
Herr Mitter erklärt, dass die geplante Gestaltung des Schützenplatzes wie sie im Verfahren
dargestellt wurde, von der Bevölkerung nicht erwünscht ist. Er fragt an, ob die 12. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster auch ohne Schützenplatzbebauung durchführbar sei.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier erklärt, dass die Umsetzung der 12. Änderung und damit des
Rahmenplans nicht ohne externe Fördermittel möglich sein wird und auch von der Mitwirkung des
Rhein-Erft-Kreises abhängig ist. Fördermittel werden bei einer lediglich punktuellen Umsetzung
des Rahmenplans nicht zu erhalten sein. Nur für die Umsetzung des Zentralisierungsbeschlusses
des Rathauses ist eine Bauleitplanung nicht erforderlich. Weiterhin führt er aus, dass der Verzicht
dieser Entwicklung der Schützenplatzfläche haushaltsrechtliche Auswirkungen im Jahre 2016 in
Höhe von 230.000.- € aufgrund der nicht getätigten Grundstücksverkäufe mit sich bringen wird.
Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, dem Antrag der CDU (Herrn Dr. Kippels) zuzustimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Aufstellungsbeschluss über die 12. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 15/Kaster des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom
26.02.2008 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.02.2014
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