Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
13.08.14, 06:09
Aktualisiert
13.08.14, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 17.06.2014
14
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske
Musik- und Kulturhauses 150/2014
Die Vorlage wird zur Vorberatung in die nächste Sitzung des Ausschuss für Kultur und
Partnerschaften verwiesen.
Vertagt in die nächste Sitzung
Bis zur Beschlussfassung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Anneliese Geske
Musik- und Kulturhauses wird für die Gebührenerhebung analog die bestehende Regelung für die
Nutzung der städtischen Aulen angewendet.
Beim Abschluss von Nutzungsverträgen ist darauf hin zuweisen, das für Zeiträume ab der
Beschlussfassung über die Gebührensatzung für die Nutzung des Anneliese Geske Musik- und
Kulturhauses die dann gültigen Gebühren zu zahlen sind.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)