Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.05.14, 12:43
Aktualisiert
13.05.14, 12:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 25.02.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
11
Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung
Gewerbe- und Mischgebiet an der St.-Florian-Straße
20:57 Uhr
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Frau Mitter fragt die Verwaltung, ob es gerecht ist, dass von einem Gewerbegrundstück aus mehr
Immissionen ausgehen dürfen, wenn die Immissionen von anderen Grundstücken im Baugebiet
geringer sind und deshalb der durchschnittliche Lärmpegel insgesamt nicht überschritten wird.
Herr Köster erklärt, dass es grundsätzlich das Ziel sei, bei festgesetzten Immissionskontingenten
in Baugebieten einen durchschnittlich zulässigen Lärmpegel entsprechend durch Über- und
Unterschreitungen ausgleichen zu können.
Wenn der zulässige Wert im Durchschnitt nicht ausgenutzt wird, so wird dort Potential für
mögliche Gewerbeansiedlungen verschenkt. Insgesamt gewinnt das Baugebiet durch die im
Bebauungsplanentwurf enthaltenen Festsetzungen hinsichtlich der Vermarktbarkeit der
Gewerbegrundstücke an Flexibilität.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Planentwurf zu und fasst den
Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3.Änderung gemäß §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S.
1548).
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)