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Beschlusstext (Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schulträgers als Mitglied der Schulkonferenzen der städtischen Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gem. § 61 Schulgesetz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
13.08.14, 06:09
Aktualisiert
13.08.14, 06:09
Beschlusstext (Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schulträgers als Mitglied der Schulkonferenzen der städtischen Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gem. § 61 Schulgesetz)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 17.06.2014 13.13 Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schulträgers als Mitglied der Schulkonferenzen der städtischen Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gem. § 61 Schulgesetz 211/2014 Als stimmberechtigtes Mitglied des Schulträgers in den Schulkonferenzen der städt. Schulen bei der Wahl von Schulleiterinnen und Schulleitern wird Axel Busch bestimmt. Im Verhinderungsfalle wird Carla Neisse-Hommelsheim als Vertreterin bestimmt. Als beratende Vertreterinnen / Vertreter des Schulträgers in den Schulkonferenzen bei der Wahl von Schulleiterinnen und Schulleitern an städt. Schulen werden 1. Franz Holtz 2. Meike Krummreich 3. Raymond Pieper benannt. Die Benennung erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)