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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. Änderung hier: Fassung des a) Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 BauGB b) Beschlusses zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.05.14, 12:43
Aktualisiert
13.05.14, 12:43
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. Änderung
hier: Fassung des
a) Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 BauGB
b) Beschlusses zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 25.02.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:57 Uhr TOP Betreff 10 Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung hier: Fassung des a) Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 BauGB b) Beschlusses zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB Herr Reuter fragt nach, ob die Nachbarschaft bereits am Verfahren schriftlich beteiligt wurde und ob diese mit der geplanten Bebauung einverstanden ist. Herr Köster erläutert, dass bisher mit den Nachbarn lediglich mündliche Abstimmungen getroffen wurden. Der vorliegende Planentwurf ist das Ergebnis dieser Gespräche mit allen Beteiligten. Im nun anschließenden formalen Beteiligungsverfahren werden diese dann auch offiziell schriftlich beteiligt. Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, im Wege der Rechtssicherheit, die Nachbarschaft auf jeden Fall schriftlich zu beteiligen. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des BP 4/Rath gemäß §2 Abs 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 11. 6. 2013 (BGBl. I S. 1548). b) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Beteiligung der betroffenen Bürger und Träger öffentlicher Belange zur 1. vereinfachten Änderung des BP 4/Rath gemäß §13 Abs 2 Nr. 2 und 3 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 11. 6. 2013 (BGBl. I S. 1548). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)