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Beschlusstext (Nachträglicher Verlust der Wählbarkeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,2 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
14.11.13, 18:02
Aktualisiert
14.11.13, 18:02
Beschlusstext (Nachträglicher Verlust der Wählbarkeit)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 30. Sitzung des Rates am Dienstag, den 01.10.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 7 Nachträglicher Verlust der Wählbarkeit 21:30 Uhr Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg stellt fest, dass die Stadtverordnete Nina Lützenkirchen ihren Sitz im Rat der Stadt Bedburg durch den nachträglichen Verlust der Wählbarkeit verloren hat. Der Beschluss der Vertretung über den Verlust des Ratsmandates ist gem. § 39 Kommunalwahlgesetz öffentlich bekanntzumachen. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, dass Frau Lützenkirchen bis zur Unanfechtbarkeit des Beschlusses der Vertretung bzw. bis zur Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht an der Arbeit der Vertretung teilnehmen darf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)