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Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
18.02.15, 18:44
Aktualisiert
18.02.15, 18:44
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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 09.12.2014 23 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt 416/2014 In die Haushaltsplanberatungen 2015 verwiesen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust 1.1.2 1.1.3 1.1.4 15.312.307,- € 945.913,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 8.936.468,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 5.400.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 2.552.500,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 3.001.089,- € 878.895,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 2.668.823,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. 4. Mit neuen Baumaßnahmen, die über Mieten aus dem Kernhaushalt finanziert werden, darf erst begonnen werden, wenn die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt wurden und die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Haushalt vorliegt. Vertagt in die nächste Sitzung Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses vom 09.12.2014 Seite 2