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Beschlusstext (Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
18.02.15, 18:44
Aktualisiert
18.02.15, 18:44
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Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 09.12.2014 20 Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber 396/2014 Der Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen die Flüchtlingen in Erftstadt in bestehenden Gebäuden statt in Unterkünften in Containerbauweise unterzubringen, wird abgelehnt mit 2 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) Auf den Grundstücken Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstücke 348 und 349, werden 8 Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 96 Asylbewerbern sowie eine Einheit für Sozialarbeiter, Hausmeister, Lager und Betreuungsraum errichtet. Die für den Bau erforderlichen Mittel in Höhe von 1.950.000,- € werden in den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt. Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Mietkosten in Höhe von 67.763,- € für einen Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Mietkosten ab dem Jahr 2016 betragen 135.525,- €. Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Betriebskosten in Höhe von 58.750,- € für einen Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Betriebskosten ab dem Jahr 2016 betragen 117.500,- €. - Auf dem Gelände des Übergangsheimes Radmacherstraße werden 4 Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 48 Asylbewerbern errichtet. Die für den Bau erforderlichen Mittel in Höhe von 800.000,- € werden in den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt. Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Mietkosten in Höhe von 27.800,- € für einen Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Mietkosten ab dem Jahr 2016 betragen 55.600,- €. Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Betriebskosten in Höhe von 26.100,- € für einen Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Betriebskosten ab dem Jahr 2016 betragen 52.200,- €. - Die Ausschreibung für die Beschaffung der Wohneinheiten erfolgt alternativ zum Kauf, zur Miete oder als Mietkauf. Die Entscheidung, ob die Einheiten gekauft oder gemietet werden sollen, wird nach der Wertung der Angebote getroffen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wohlfahrtsverbänden über die Übernahme der Betreuung der Asylbewerber im neuen Übergangswohnheim in Lechenich zu verhandeln. 14 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses vom 09.12.2014 Seite 2