Daten
Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
08.10.14, 15:54
Aktualisiert
08.10.14, 15:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 2. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 02.09.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
22:45 Uhr
TOP
Betreff
2
Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Bedburg
Herr Olpen erläutert, dass der Entwurf der Zuständigkeitsordnung zumindest in Teilbereichen
kritisch gesehen wird. So soll künftig der Haupt- und Finanzausschuss für die Bereiche
Brandschutz (Punkt 5.3 n) und Angelegenheiten des Ordnungs- und Gewerberechts zuständig
sein. Da diese beiden Aufgabengebiete originär in den Bereich des Ordnungsrechts fallen,
welches durch den Fachbereich II – Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales abgebildet wird, sollte
künftig der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss für die Belange der beiden Bereich zuständig
sein. Hier besteht auch im Gegensatz zum Haupt- und Finanzausschuss die Möglichkeit
sachkundige Bürger und Einwohner hinzu zu ziehen und damit auch der Fachkunde der
Bevölkerung zu nutzen.
Herr Nitsche widerspricht der Argumentation und spricht sich für die Zuständigkeit des Haupt- und
Finanzausschusses aus. Stattdessen soll der Punkt Städtepartnerschaft (Punkt 5.3.i) nicht in die
Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen sondern in die Zuständigkeit des
Familien-, Kultur- und Sozialausschusses.
Ebenfalls sind aus seiner Sicht die Angelegenheiten des Stadtmarketings und Tourismus sowie
die Europaangelegenheiten einschließlich der Förderfragen (Punkt 5.3 b) im Ausschuss für
Umwelt und Strukturwandel zu behandeln und nicht im Haupt- und Finanzausschuss.
Herr Giesen schließt sich der Argumentation von Herrn Olpen an und fragt nach den
Hintergründen, warum seitens der Verwaltung diese beiden Punkte (Brandschutz sowie
Angelegenheiten des Ordnungs- und Gewerberechts) in der Zuständigkeit des Haupt- und
Finanzausschusses gesehen werden.
Kämmerer Baum erläutert, dass verwaltungsintern erste Überlegungen hinsichtlich der
Aufrechterhaltung der derzeitigen Organisationsstruktur angestellt werden. Da diese jedoch mit
den Budgets der Fachbereiche verknüpft ist, macht eine mögliche Änderung der
Organisationsstruktur erst bei Aufstellung des neuen Haushaltes Sinn. Vor dem Hintergrund das
die beiden thematisierten Bereich möglicherweise in Zukunft nicht mehr im bisher zuständigen
Fachbereich angesiedelt sind, schlägt die Verwaltung die Zuständigkeit des Haupt- und
Finanzausschusses als Zwischenlösung vor. Diese Bereiche passen aufgrund der neuen
Namensgebung des Ausschusses (Familien-, Kultur- und Sozialausschuss) auch nicht mehr. Eine
Änderung der Zuständigkeitsordnung ist auch während der Wahlperiode möglich; im Falle einer
wesentlichen Aufgabenänderung wäre ggf. die Besetzung der Ausschussvorsitze neu
vorzunehmen.
Herr Coumanns befürwortet weiterhin den Verbleib der beiden Bereiche Brandschutz und
Angelegenheiten des Gewerbe- und Ordnungsrechts im Zuständigkeitsbereich des HFA. Aufgrund
des bereits seit Jahren bestehenden Arbeitskreises Brandschutz sind gerade die Betroffenen
beteiligt. Durch die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Ordnungsrechts bestehen so gut wie
keine Ausgestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, so dass keine Probleme bei einer
Zuständigkeit im HFA entstehen dürften.
Herr Olpen erläutert, dass aus seiner Sicht dieser Vorgriff auf mögliche Umstrukturierungen
derzeit nicht zwingend ist. Ebenfalls könne die Namensgebung nicht alle Bereiche eines
Ausschusses detailliert abdecken. Im Gegensatz zu Herrn Coumanns sieht er sehr wohl die
Notwendigkeit, die beiden Punkte (Brandschutz sowie Angelegenheiten des Gewerbe- und
Ordnungsrechtes) im Fachausschuss zu belassen.
Bürgermeister Solbach lässt über die verschiedenen Anträge einzeln abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die der Sitzungsvorlage als Entwurf beigefügte
Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg mit folgenden
Änderungen:
1. Die Zuständigkeit der Punkte 5.3 m) – Angelegenheiten des Gewerbe- und
Ordnungsrechtes – sowie 5.3 n) – Brandschutz – werden dem Familien-, Kultur- und
Sozialausschuss unter Punkt 6.1 zugeordnet.
2. Die Zuständigkeit des Punktes 5.3 b) – Angelegenheiten des Stadtmarketings und
Tourismus, Europaangelegenheiten einschließlich Förderfragen – wird dem Ausschuss für
Umwelt und Strukturwandel unter Punkt 10.1 zugeordnet.
3. Die Zuständigkeit des Punktes 5.3 i) – Städtepartnerschaft – wird dem Familien-, Kulturund Sozialausschuss unter Punkt 6.1 zugeordnet.
4. Die Formulierung des Punktes 7.1 a) wird wie folgt vorgenommen:
„Innere Angelegenheiten der Schulen im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten des
Schulträgers sowie äußere Angelegenheiten der Schulen, für die die Stadt die
Schulträgerschaft innehat oder übernehmen will, ausgenommen Bau- und
Sanierungsmaßnahmen.“
Die Zuständigkeitsregelung ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis: zu 1.: mehrheitlich dafür
zu 2.: mehrheitlich dafür
zu 3.: einstimmig
zu 4.: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.09.2014
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