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Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
08.10.14, 15:54
Aktualisiert
08.10.14, 15:54
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Rates am Dienstag, den 02.09.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 22:45 Uhr TOP Betreff 2 Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg Herr Olpen erläutert, dass der Entwurf der Zuständigkeitsordnung zumindest in Teilbereichen kritisch gesehen wird. So soll künftig der Haupt- und Finanzausschuss für die Bereiche Brandschutz (Punkt 5.3 n) und Angelegenheiten des Ordnungs- und Gewerberechts zuständig sein. Da diese beiden Aufgabengebiete originär in den Bereich des Ordnungsrechts fallen, welches durch den Fachbereich II – Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales abgebildet wird, sollte künftig der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss für die Belange der beiden Bereich zuständig sein. Hier besteht auch im Gegensatz zum Haupt- und Finanzausschuss die Möglichkeit sachkundige Bürger und Einwohner hinzu zu ziehen und damit auch der Fachkunde der Bevölkerung zu nutzen. Herr Nitsche widerspricht der Argumentation und spricht sich für die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses aus. Stattdessen soll der Punkt Städtepartnerschaft (Punkt 5.3.i) nicht in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen sondern in die Zuständigkeit des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses. Ebenfalls sind aus seiner Sicht die Angelegenheiten des Stadtmarketings und Tourismus sowie die Europaangelegenheiten einschließlich der Förderfragen (Punkt 5.3 b) im Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel zu behandeln und nicht im Haupt- und Finanzausschuss. Herr Giesen schließt sich der Argumentation von Herrn Olpen an und fragt nach den Hintergründen, warum seitens der Verwaltung diese beiden Punkte (Brandschutz sowie Angelegenheiten des Ordnungs- und Gewerberechts) in der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses gesehen werden. Kämmerer Baum erläutert, dass verwaltungsintern erste Überlegungen hinsichtlich der Aufrechterhaltung der derzeitigen Organisationsstruktur angestellt werden. Da diese jedoch mit den Budgets der Fachbereiche verknüpft ist, macht eine mögliche Änderung der Organisationsstruktur erst bei Aufstellung des neuen Haushaltes Sinn. Vor dem Hintergrund das die beiden thematisierten Bereich möglicherweise in Zukunft nicht mehr im bisher zuständigen Fachbereich angesiedelt sind, schlägt die Verwaltung die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses als Zwischenlösung vor. Diese Bereiche passen aufgrund der neuen Namensgebung des Ausschusses (Familien-, Kultur- und Sozialausschuss) auch nicht mehr. Eine Änderung der Zuständigkeitsordnung ist auch während der Wahlperiode möglich; im Falle einer wesentlichen Aufgabenänderung wäre ggf. die Besetzung der Ausschussvorsitze neu vorzunehmen. Herr Coumanns befürwortet weiterhin den Verbleib der beiden Bereiche Brandschutz und Angelegenheiten des Gewerbe- und Ordnungsrechts im Zuständigkeitsbereich des HFA. Aufgrund des bereits seit Jahren bestehenden Arbeitskreises Brandschutz sind gerade die Betroffenen beteiligt. Durch die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Ordnungsrechts bestehen so gut wie keine Ausgestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, so dass keine Probleme bei einer Zuständigkeit im HFA entstehen dürften. Herr Olpen erläutert, dass aus seiner Sicht dieser Vorgriff auf mögliche Umstrukturierungen derzeit nicht zwingend ist. Ebenfalls könne die Namensgebung nicht alle Bereiche eines Ausschusses detailliert abdecken. Im Gegensatz zu Herrn Coumanns sieht er sehr wohl die Notwendigkeit, die beiden Punkte (Brandschutz sowie Angelegenheiten des Gewerbe- und Ordnungsrechtes) im Fachausschuss zu belassen. Bürgermeister Solbach lässt über die verschiedenen Anträge einzeln abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die der Sitzungsvorlage als Entwurf beigefügte Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg mit folgenden Änderungen: 1. Die Zuständigkeit der Punkte 5.3 m) – Angelegenheiten des Gewerbe- und Ordnungsrechtes – sowie 5.3 n) – Brandschutz – werden dem Familien-, Kultur- und Sozialausschuss unter Punkt 6.1 zugeordnet. 2. Die Zuständigkeit des Punktes 5.3 b) – Angelegenheiten des Stadtmarketings und Tourismus, Europaangelegenheiten einschließlich Förderfragen – wird dem Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel unter Punkt 10.1 zugeordnet. 3. Die Zuständigkeit des Punktes 5.3 i) – Städtepartnerschaft – wird dem Familien-, Kulturund Sozialausschuss unter Punkt 6.1 zugeordnet. 4. Die Formulierung des Punktes 7.1 a) wird wie folgt vorgenommen: „Innere Angelegenheiten der Schulen im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten des Schulträgers sowie äußere Angelegenheiten der Schulen, für die die Stadt die Schulträgerschaft innehat oder übernehmen will, ausgenommen Bau- und Sanierungsmaßnahmen.“ Die Zuständigkeitsregelung ist Bestandteil der Niederschrift. Abstimmungsergebnis: zu 1.: mehrheitlich dafür zu 2.: mehrheitlich dafür zu 3.: einstimmig zu 4.: einstimmig Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.09.2014 Seite 2