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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Landschaftsplanes 24 "Kall" hier: Vorstellung der Planung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
04.05.2010
Erstellt
23.04.10, 18:51
Aktualisiert
23.04.10, 18:51
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Landschaftsplanes 24 "Kall"
hier: Vorstellung der Planung) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Landschaftsplanes 24 "Kall"
hier: Vorstellung der Planung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 64/2010 04.05.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 1. Änderung des Landschaftsplanes 24 "Kall" hier: Vorstellung der Planung Beschlussvorschlag: Die vorgestellte Planung zur 1. Änderung des Landschaftsplanes 24 „Kall“ wird zur Kenntnis genommen. Der Planentwurf zur 1. Änderung des Landschaftsplanes 24 „Kall“ wird dem Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sachdarstellung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.09.2005 den Landschaftsplan 24 „Kall“ als Satzung nach § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz beschlossen. Nach der Genehmigung durch die Höhere Landschaftsbehörde (Bezirksregierung Köln) wurde der Landschaftsplan Kall am 27.12.2005 öffentlich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten. Der Kreis Euskirchen hat nunmehr das Verfahren zur Harmonisierung aller Landschaftspläne des Kreises Euskirchen in Angriff genommen. Im Rahmen dieser Harmonisierung wird auch der Landschaftsplan 24 „Kall“ geändert. Vorlagen-Nr. 64/2010 Seite 2 Die allgemeinen Vorschriften (Ge- und Verbote, Unberührtheitsklausel, Ausnahmen, Hinweise auf Befreiungen und Ordnungswidrigkeiten) für Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sind in den o. g. neun Landschaftsplänen des Kreises Euskirchen aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte der Rechtskraft und der Weiterentwicklung in der Landschaftsplanung nicht einheitlich formuliert und festgesetzt. Dies bedeutet, dass für die Schutzgebiete und Schutzobjekte je nach Landschaftsplan unterschiedliche allgemeine Ge- und Verbote gelten können. Zur Vereinheitlichung der allgemeinen Festsetzungen für Schutzgebiete und Schutzobjekte in allen Landschaftsplänen und somit zur Erreichung einer einheitlichen Regelung ist es notwendig, diese Festsetzungen zu überarbeiten, zu aktualisieren und einheitlich zu strukturieren. Hierzu muss für jeden der neun Landschaftspläne ein Änderungsverfahren durchgeführt werden. Des Weiteren werden Schutzgebietsfestsetzungen im Landschaftsplan Kall geändert. Im Rahmen der Aktualisierung der Bauleitplanung wurde vereinbart, dass auch der aktuelle Stand des laufenden FNP-Verfahrens berücksichtigt wird. Zu zahlreichen von der Gemeinde vorgesehenen Bauflächendarstellungen wurde zwischen der Gemeinde, der ULB und der Bezirksregierung Köln, Regionalplanung, bereits eine Abstimmung vorgenommen. Diese Flächen werden auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 LPIG NW nachrichtlich im Landschaftsplan dargestellt. Das weitere Verfahren richtet sich nach § 29 Abs. 4 BauGB und ist bereits in der Präambel zum Landschaftsplan ausführlich beschrieben. In der Konsequenz wurden Flächen, die im rechtskräftigen Landschaftsplan Kall seinerzeit im Vorgriff auf den FNP ohne Festsetzung dargestellt waren, heute aber nicht mehr weiter verfolgt werden, wieder dem umliegenden Landschaftsschutz zugeordnet, soweit nicht andere Gründe für eine Beibehaltung der bisherigen Darstellung sprachen. Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen werden den Entwurf zur 1. Änderung des Landschaftsplanes 24 „Kall“ in der Sitzung vorstellen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. April 2010 den Beschluss zur Änderung der verschiedenen Landschaftspläne im Kreis Euskirchen gefasst. Darüber hinaus wurde beschlossen, deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Es ist geplant, die Änderungen den Bürgern und der Landwirtschaft im Rahmen einer Bürgerbeteiligung nach § 27 b LG NRW zu erläutern. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für alle Landschaftspläne, die im Rahmen der Harmonisierung geändert werden, ist im Anschluss an die Bürgerbeteiligungen für Juni 2010 angedacht.