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Beschlusstext (Personelle Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
08.10.14, 15:54
Aktualisiert
08.10.14, 15:54
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Rates am Dienstag, den 02.09.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 22:45 Uhr TOP Betreff 5 Personelle Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Bedburg Beschluss: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Schul- und Bildungsausschuss der Stadt Bedburg wie folgt: Mitglieder 1. Nadine Heuser, RM 2. Heinz-Gerd Schmitz, RM 3. Eva-Maria Wego, RM 4. Petra Mocken, s.B. 5. Wilma Brings 6. Michael Lambertz 7. Florian Barbatello (s.B.) 8. Anja Mitter (FDP) (s.B.) 9. Albert Steffens 10. Christoph Löffler (s.B.) 11. Tom Schnauder (s.B.) Bezüglich der Regelung des Vertretungsfalles beschließt der Rat für den Schul- und Bildungsausschusses Vertretungslisten, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge ihrer Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind. Liste der stellv. Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses stellvertretende Ratsmitglieder stellvertretende sachkundige Bürger für die CDU-Fraktion 1. Christian Eckl Katharina Kremer 2. Torsten Krosch Volker Huttanus 3. Johann-Wilhelm Olpen Emmy Will für die SPD-Fraktion 1. Markus La Noutelle Joachim Steup 2. Marga Henseler-Imgrund Andrea Friedrichs 3. Sebastian Blaeser Willi Hoffmann (FDP) für die FWG-Fraktion 1. Karl Heinz Spielmanns 2. Peter Verse Karl-Heinz Connemann für die Grünen-Fraktion 1. Jochen vom Berg Janina Pier-Sekul 2. Gabi Leibl Martina Büttgen 3. Karola Bougé Darüber hinaus beruft der Rat der Stadt gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im Sinne von § 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, - Herrn Pfarrer Christian Hermanns als seitens der Katholischen Kirche sowie - Herrn Pfarrer Gebhard Müller als seitens der Evangelischen Kirche benannte Vertreter zu ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme in den Schul- und Bildungsausschusses. Weiterhin beruft der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im Sinne von § 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, die jeweiligen Schulleiter/-innen der Schulen der Stadt Bedburg als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Schul- und Bildungsausschusses. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.09.2014 Seite 2