Daten
Kommune
Bedburg
Größe
135 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
08.10.14, 15:54
Aktualisiert
08.10.14, 15:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 2. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 02.09.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
22:45 Uhr
TOP
Betreff
29
Zustimmung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung
a) Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung zur Beteiligung
an einer Versorgungsnetzgesellschaft in Höhe von 3.410.000 €
b) Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung zur Beteiligung
an einem privatrechtlichen Unternehmen in Höhe von 1.590.000 €
c) Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
zur Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen in Höhe von 3.560.000 €
Herr Stefan Merx bittet um Erläuterung der Vorlage. Gleichzeitig möchte er wissen, ob die
`Deckungs-´ Mittel ggf. nicht auch von einem anderen Großprojekt wie z. B. dem Windpark
genutzt werden können.
Kämmerer Baum erklärte, dass im nicht-öffentlichen Teil weitere Ausführungen erfolgen können.
Auch die Deckung durch Mittel eines anderen Projektes sei nicht ausgeschlossen.
Herr Olpen erklärt die ablehnende Haltung seitens der CDU-Fraktion. Grundsätzlich soll keine
weitere Verschuldung vorgenommen werden, daher könne diesbezüglich keine Zustimmung
erfolgen.
Herr Coumanns empfindet die Aufteilung der Thematik in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil als unglücklich. Da hier jedoch nur eine haushaltsrechtliche Möglichkeit
geschaffen wird, befürwortet er den Beschlussvorschlag.
Herr Wolfgang Merks erklärt für die FWG-Fraktion die Enthaltung.
Auch Herr Mitter verdeutlicht nochmals, dass es hier lediglich um die Schaffung einer
haushaltsrechtlichen Möglichkeit geht.
Vor Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt wurde die Sitzung für rd. 20 Minuten
unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erfolgten erläuternde Hinweise zu einer
möglichen Befangenheit von Mitgliedern des Rates bezogen auf diesen Tagesordnungspunkt.
Kämmerer Baum führt aus, dass der Sachverhalt dieses Tagesordnungspunktes sich lediglich auf
die Wahrung einer haushaltsrechtlichen Möglichkeit bezieht. Aus dieser Entscheidung kann sich
aus seiner Sicht kein unmittelbarer Vor-/Nachteil für ein Mitglied des Rates nach § 31 GO NW
ergeben, da der Rat der Stadt Bedburg noch über die Wahrnehmung dieser dann bestehenden
haushaltsrechtlichen Möglichkeit im nicht-öffentlichen Teil entscheidet.
Die Herren Giesen und Spielmanns, die sich zuvor für befangen erklärt und im Zuschauerraum
Platz genommen haben, nehmen aufgrund dieser Ausführungen an der Abstimmung teil.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt folgende überplanmäßige Mittelbereitstellungen:
a) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der überplanmäßigen Auszahlung zur Beteiligung an einer
Versorgungsnetzgesellschaft in Höhe von 3.410.000 € (Produkt 15.573.414, Kostenstelle
414.002, Sachkonto 7843000) – vorbehaltlich der konkreten Entscheidung hinsichtlich der
Gründung der vorgenannten Gesellschaft im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung – zu.
Die Deckung erfolgt durch die in 2014 nicht in Anspruch zu nehmende
Auszahlungsermächtigung zum Bau des zentralen Rathauses (Produkt 01.111.302,
Kostenstelle 302.999, Sachkonto 7851000, Maßnahme-Nr. 11133030)
b) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der überplanmäßigen Auszahlung zur Beteiligung an einem
privatrechtlichen Unternehmen in Höhe von 1.590.000 € (Produkt 15.573.414, Kostenstelle
414.002, Sachkonto 7843000) – vorbehaltlich der konkreten Entscheidung hinsichtlich der
Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen im nicht-öffentlichen Teil der
Sitzung – zu.
Die Deckung erfolgt durch die in 2014 nicht in Anspruch zu nehmende
Auszahlungsermächtigung zum Bau des zentralen Rathauses (Produkt 01.111.302,
Kostenstelle 302.999, Sachkonto 7851000, Maßnahme-Nr. 11133030).
c) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur
Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen in Höhe von 3.560.000 € (Produkt
15.573.414, Kostenstelle 414.002, Sachkonto 7843000) – vorbehaltlich der konkreten
Entscheidung hinsichtlich der Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen im
nicht-öffentlichen Teil der Sitzung – zu.
Die Deckung erfolgt durch die in 2014 nicht in Anspruch zu nehmende Teil-Verpflichtungsermächtigung zum Bau des zentralen Rathauses (Produkt 01.111.302, Kostenstelle 302.999,
Sachkonto 7851000, Maßnahme-Nr. 11133030).
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür bei zwei Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.09.2014
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