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Beschlusstext (Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
18.09.2014
Erstellt
03.12.14, 18:47
Aktualisiert
03.12.14, 18:47
Beschlusstext (Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V.)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien am 18.09.2014 18 Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V. 353/2014 Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, überlässt dem Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V. eine Teilfläche von ca. 400 m² aus dem Grundstück Gemarkung Gymnich, Flur 8, Flurstück 306 zum Bau und Betrieb einer Vereinsgeschäftsstelle und einem Garagen- und Lagergebäude. Die zur Nutzung überlassene Fläche ist im beigefügten Kartenausschnitt mit A-B-C-D-E-A gekennzeichnet. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.11.2014 und endet erstmals am 31.10.2029. Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn es nicht sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt wurde. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben. Dieser Vertrag begründet keinen Anspruch auf Erschließung. Die Kosten für die erforderlichen Anschlussleitungen (Wasser, Kanal, Strom, Gas) sind vom Verein auf eigene Kosten herstellen zu lassen. Die Kosten der Unterhaltung - hierzu gehören auch die Kosten der Unterhaltung und Verkehrssicherung an dem auf dem Grundstück befindlichen alten Baumbestand - einschließlich Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser, Strom und Gas gehen zu Lasten des Vereins. Ebenso übernimmt der Verein alle die den Eigentümer betreffenden Lasten und Verpflichtungen (Nebenkosten: Grundbesitzabgaben, Abfallgebühren, Straßenreinigung etc.). Zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes müssen die noch zu errichtenden Gebäude einen Mindestabstand von 5 m zum jeweiligen Baum einhalten. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)