Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,1 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Nach eingehender Erörterung wurde festgelegt, dass vor Änderung der Satzung die Novellierung des
Landeswassergesetzes (LWG) Nordrhein-Westfalen abgewartet werden soll, in das der § 45 der Landes-Bauordnung (LBO) NRW übernommen werden soll.
Während der Aussprache hat die Betriebsleitung betont, dass das Recht der Kamerabefahrung der
Anschlussleitungen aus dem Grundstücksbetretungsrecht abzuleiten sei und nach der Rechtsprechung auch ohne entsprechenden Wortlaut bestehe, und dass sie an der Kamerabefahrung der Anschlussleitungen im Zuge der Kamerabefahrung der öffentlichen Kanäle festhalte.
Der Tagesordnungspunkt wurde dementsprechend vertagt.