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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
07.08.12, 18:03
Aktualisiert
07.08.12, 18:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 26.06.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:55 Uhr TOP Betreff 8 Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Herr Reuter schlägt vor, über die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Planungsbereiche getrennt abzustimmen. Er sieht den „Bereich 2“ (Am Mühlenkreuz) völlig unbedenklich. Den „Bereich 1“ (Grünstreifen an der Ecke Fußweg/Allhovener Straße) lehnt die FDP-Fraktion ab, da nicht einzusehen ist, dass die festgesetzten Grünstreifen mit unzähligen Garagen bebaut werden. Die Zustimmung zu dieser Maßnahme sehe er als Einstieg in diese Entwicklung und aus diesem Grunde lehne er dies ab. Herr Horn stimmt seitens der SPD-Fraktion dem „Bereich 2“ zu und lehnt den „Bereich 1“ aus den gleichen Gründen ab. Herr Köhlen hält beide Bereiche für sozialverträglich und stimmt der Verwaltungsvorlage zu. Herr Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass im „Bereich 1“ bereits eine Vorbelastung durch die Stadt Bedburg besteht, da in der Vergangenheit dort entgegen der Planfestsetzung als „Grünfläche“ eine Verkehrsfläche versiegelt wurde. Herr Köster führt aus, dass die beantragte Garagenfläche direkt über die vorhandene öffentliche Verkehrsfläche der „Allhovener Straße“ zu erreichen ist und auch aus diesem Grunde als Einzelfall betrachtet werden kann. Parallel zum Grünstreifen entlang der Grundstücke „Am Mühlenkreuz“ führt lediglich ein Fußweg, der eine Anfahrt nicht zulässt. Er weist darauf hin, dass aus dem Blickwinkel des ständig wachsenden Parkdrucks jede vertretbare neu geschaffene Parkfläche zur Entlastung beiträgt. Herr Dr. Kippels weist darauf hin, dass in diesem Verfahren keine neuen Entscheidungskriterien hinzugekommen sind und somit einfach nur der nächste Verfahrensschritt vorzunehmen sei. Herr Reuter sagt, dass die Fläche im ursprünglichen Bebauungsplan als „Grünfläche“ beschlossen wurde. Eine nachträgliche und gegen diese Festsetzung durchgeführte Versiegelung dieser Teilfläche sei nicht von der Politik zu verantworten. Weiterhin deutet er an, dass nicht sichergestellt sei, dass diese Garage tatsächlich der Entlastung des Parkdrucks zugute kommt, wenn die spätere Nutzung als mögliche Abstellfläche genutzt wird, was im Vorhinein keiner zu sagen vermag. Herr Horn fragte nach, ob diese Teilfläche früher als Bauland verkauft wurde. Herr Fachbereichsleiter Schmeier verneint dieses. Herr Grevenstein fragt an, ob die in Rede stehende Teilfläche vom Eigentümer gepflastert wurde. Herr Fachbereichsleiter Schmeier berichtet, dass ein städtischer Teil des festgesetzten Grünstreifens als eine öffentliche Verkehrsfläche versiegelt wurde. Die jetzt privat beantragte Grünfläche war nicht versiegelt. Die Ausschussvorsitzende lässt auf Einverständnis der Fraktionen über die beiden Teilbereich getrennt abstimmen. Die Abstimmung fällt für den „Teilbereich 1“ (gepl. Garagenfläche) wie folgt aus: 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung Die Abstimmung für den „Teilbereich 2“ (Erweiterung der Baufläche „Am Mühlenkreuz“) ergibt folgendes Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2012 Seite 2