Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
07.08.12, 18:03
Aktualisiert
07.08.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 26.06.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:55 Uhr
TOP
Betreff
8
Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Herr Reuter schlägt vor, über die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Planungsbereiche
getrennt abzustimmen.
Er sieht den „Bereich 2“ (Am Mühlenkreuz) völlig unbedenklich.
Den „Bereich 1“ (Grünstreifen an der Ecke Fußweg/Allhovener Straße) lehnt die FDP-Fraktion ab,
da nicht einzusehen ist, dass die festgesetzten Grünstreifen mit unzähligen Garagen bebaut
werden. Die Zustimmung zu dieser Maßnahme sehe er als Einstieg in diese Entwicklung und aus
diesem Grunde lehne er dies ab.
Herr Horn stimmt seitens der SPD-Fraktion dem „Bereich 2“ zu und lehnt den „Bereich 1“ aus den
gleichen Gründen ab.
Herr Köhlen hält beide Bereiche für sozialverträglich und stimmt der Verwaltungsvorlage zu.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass im „Bereich 1“ bereits eine Vorbelastung durch
die Stadt Bedburg besteht, da in der Vergangenheit dort entgegen der Planfestsetzung als
„Grünfläche“ eine Verkehrsfläche versiegelt wurde.
Herr Köster führt aus, dass die beantragte Garagenfläche direkt über die vorhandene öffentliche
Verkehrsfläche der „Allhovener Straße“ zu erreichen ist und auch aus diesem Grunde als Einzelfall
betrachtet werden kann. Parallel zum Grünstreifen entlang der Grundstücke „Am Mühlenkreuz“
führt lediglich ein Fußweg, der eine Anfahrt nicht zulässt.
Er weist darauf hin, dass aus dem Blickwinkel des ständig wachsenden Parkdrucks jede
vertretbare neu geschaffene Parkfläche zur Entlastung beiträgt.
Herr Dr. Kippels weist darauf hin, dass in diesem Verfahren keine neuen Entscheidungskriterien
hinzugekommen sind und somit einfach nur der nächste Verfahrensschritt vorzunehmen sei.
Herr Reuter sagt, dass die Fläche im ursprünglichen Bebauungsplan als „Grünfläche“ beschlossen
wurde. Eine nachträgliche und gegen diese Festsetzung durchgeführte Versiegelung dieser
Teilfläche sei nicht von der Politik zu verantworten. Weiterhin deutet er an, dass nicht sichergestellt
sei, dass diese Garage tatsächlich der Entlastung des Parkdrucks zugute kommt, wenn die
spätere Nutzung als mögliche Abstellfläche genutzt wird, was im Vorhinein keiner zu sagen
vermag.
Herr Horn fragte nach, ob diese Teilfläche früher als Bauland verkauft wurde.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier verneint dieses.
Herr Grevenstein fragt an, ob die in Rede stehende Teilfläche vom Eigentümer gepflastert wurde.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier berichtet, dass ein städtischer Teil des festgesetzten
Grünstreifens als eine öffentliche Verkehrsfläche versiegelt wurde. Die jetzt privat beantragte
Grünfläche war nicht versiegelt.
Die Ausschussvorsitzende lässt auf Einverständnis der Fraktionen über die beiden Teilbereich
getrennt abstimmen.
Die Abstimmung fällt für den „Teilbereich 1“ (gepl. Garagenfläche) wie folgt aus:
7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Die Abstimmung für den „Teilbereich 2“ (Erweiterung der Baufläche „Am Mühlenkreuz“) ergibt
folgendes Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen (einstimmig)
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur
Offenlage für den Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2012
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