Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung am 24.05.2004 im Raum 0.10 des Thomas-Eßer-Berufskollegs in Euskirchen, Kommerner Str. 137
Seitens der Verwaltung wird die Verwaltungsergänzung Z 12,
die einen Abschlussbericht zum Antrag der CDUKreistagsfraktion A 25/2003 vom 12.02.2003 darstellt, erläutert.
Von der CDU-Fraktion wird der Beschlussvorschlag für den KA
wie folgt konkretisiert und erweitert:
Der KA beschließt,
1. Die Zusammenarbeit BZE/TEB orientiert sich künftig an
den folgenden Grundsätzen:
a) Die bereits praktizierte Zusammenarbeit von
BZE und TEB zur inhaltlichen Abstimmung von
Ausbildungskonzepten und zur Entwicklung gemeinsamer Projekte wird fortgesetzt und intensiviert.
b) Zur Realisierung eines einrichtungsübergreifenden Einsatzes von Personalressourcen im Werkstattbereich unterrichten sich die beiden Einrichtungen gegenseitig über personalwirtschaftliche
Maßnahmen, wobei erwartet wird, dass die
schon jetzt vorhandenen Regelungen genutzt
werden.
c) Die zur Verfügung stehenden Raumressourcen
sind in Absprache von beiden Einrichtungen zu
nutzen. Hierdurch wird eine hohe Auslastung erzielt.
d) Ebenso sind Maschinen und –teile von beiden
Einrichtungen möglichst gemeinsam zu nutzen.
Hierdurch entfallen unnötige Doppelanschaffungen.
e) Investitionsentscheidungen im Werkstattbereich
werden zukünftig zwischen den beiden Einrichtungen abgestimmt und das Ergebnis dokumentiert.
f) Sollte künftig, z.B. durch die Einrichtung neuer
Bildungsgänge, zusätzlicher Raumbedarf entstehen, muss die Verlagerung eines kompletten Bildungsganges in Erwägung gezogen werden. Bei
der Entscheidung sind wirtschaftliche, organisatorische, pädagogische und personelle Aspekte
genauso zu berücksichtigen, wie Fragen der Unterrichtsqualität.
2. Die unter 2.3 beschriebenen Kooperationsergebnisse
-2werden ausdrücklich begrüßt, wobei die mit den Teilbereichen verbundenen Einzelvorschläge der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
3. Die Leiter beider Einrichtungen bleiben aufgefordert, unter Berücksichtigung der unter 2.2 definierten allgemeinen Grundsätze auch künftig Kooperationsmöglichkeiten im Werkstattbereich wahrzunehmen. Die Verwaltung
wird beauftragt, dabei weiterhin die Koordination zu übernehmen.
4. Der Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 2410 93501,
lfd. Nr. 9 der Erläuterungen (Seite 461 des Haushaltsplans), in Höhe von 4.500 € wird für die Grundausstattung an Kleingeräten aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)