Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
07.08.12, 18:03
Aktualisiert
07.08.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 26.06.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
5
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in BedburgErgänzung des Aufstellungsbeschlusses
20:55 Uhr
Herr Fachbereichsleiter Schmeier führt in das Thema ein und erläutert, dass das beschlossene
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg vor allem in dieses Bauleitplanverfahren BP 33/Bedburg, 4. Änderung - einfließen soll und muss.
Bezüglich verschiedener Verfahrensdetails hinsichtlich der gestellten Bauvoranfragen verweist er
aus Datenschutzgründen auf weitere Informationen im späteren „Nichtöffentlichen Teil“ der
Sitzung. Er erklärt, dass im vorliegenden Fall der Aldi-Erweiterung am jetzigen Standort von den
Beteiligten divergierende Standpunkte hinsichtlich des geltenden Baurechtes vertreten wurden.
Aus diesem Grunde gilt es auch an dieser Stelle mit einem ergänzenden Bauleitplan eindeutiges
Planungsrecht zu schaffen.
Herr Geyer (Büro Dr. Jansen / Köln) erläutert die Gründe für die Schaffung eines ergänzenden
Bauleitplanverfahrens:
Er stellt heraus, dass die langfristige Zielsetzung die Zentrenstärkung sei. Aus diesem Grunde
muss ein Planungsrecht für diese Fläche geschaffen werden, dass dort weitere Veränderungen
nicht zugelassen werden können und langfristig der Standort für den großflächigen Einzelhandel
an dieser Stelle nicht aufrecht erhalten werden kann. Die Firma Aldi hat dort eine Bauvoranfrage
für die begrenzte Erweiterung der Verkaufsfläche im Umfang von 150 m² gestellt.
Verhinderbar wäre das Vorhaben, wenn nachweislich die Erweiterung der Verkaufsfläche von 150
m² eine Kaufkraftumverteilung entstehen würde, welche zentrumsschädlich sei.
Dies ist als sehr unwahrscheinlich anzusehen, so Herr Geyer.
Somit ist beabsichtigt, der Erweiterung von 150m² seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde als
mittelfristige Lösung zuzustimmen. Langfristig wird durch die Entwicklung des Bauplanungsrechtes
ein zentrenförderndes Ziel verfolgt.
Hierduch kann eine unsichere gerichtliche Auseinandersetzung mit den möglichen finanziellen
Folgen verhindert werden.
Herr Mitter stellt die Frage, ob diese Regelung auch auf den Lidl-Markt zutrifft.
Herr Geyer erörtert, dass hier zunächst nur eine Regelung für die „Aldi-Fläche“ getroffen wird.
Es ist zu empfehlen, für den Lidl bei Bedarf das Bauleitplanverfahren in gleicher Weise
anzupassen, da der dortige Markt ebenso langfristig auf den Bestand festgeschrieben werden
muss.
Herr Horn stellt die Frage, wo dann langfristig die Lidl- und Aldi-Märkte in der Innenstadt ihren
Standort finden sollen.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt darauf hin mit, dass es derzeit keinen alternativen Standort
in der Innenstadt gibt. Aber sowohl Aldi als auch Lidl haben bereits über einen Standortwechsel in
die Innenstadt nachgedacht. Die Entwicklung ist derzeit aber noch nicht absehbar.
Herr Geyer führt aus, dass sich die entsprechenden Discounter auch der Politik und den jeweiligen
örtlichen Gegebenheiten anpassen. Eine Möglichkeit kann dann zukünftig sein, den Nahversorger
ohne direkte Anfahrt mit dem PKW zu erreichen. Dieses könnte man stadtplanerisch steuern.
Herr Dr. Kippels erklärt, dass der Standortwechsel des Aldi-Marktes zur Wiesenstraße der
damaligen Gesamtsituation geschuldet gewesen sei. Heute sei die angestrebte Entwicklung eine
andere. Er schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.
Herr Köhlen ist ebenfalls mit dem Beschlussvorschlag einverstanden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den ergänzenden Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 4. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Wesentliches Planungsziel ist
o die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 der BauNVO in Anlehnung an die
kleinteilige umliegende Siedlungsstruktur
o damit verbunden die Festschreibung des Aldi-Marktes auf den zulässigen Bestand
o damit einhergehend die langfristige Umsetzung des städtischen Einzelhandelskonzeptes
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2012
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