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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung -Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg- Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
07.08.12, 18:03
Aktualisiert
07.08.12, 18:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg-
Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg-
Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 26.06.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung -Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in BedburgErgänzung des Aufstellungsbeschlusses 20:55 Uhr Herr Fachbereichsleiter Schmeier führt in das Thema ein und erläutert, dass das beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg vor allem in dieses Bauleitplanverfahren BP 33/Bedburg, 4. Änderung - einfließen soll und muss. Bezüglich verschiedener Verfahrensdetails hinsichtlich der gestellten Bauvoranfragen verweist er aus Datenschutzgründen auf weitere Informationen im späteren „Nichtöffentlichen Teil“ der Sitzung. Er erklärt, dass im vorliegenden Fall der Aldi-Erweiterung am jetzigen Standort von den Beteiligten divergierende Standpunkte hinsichtlich des geltenden Baurechtes vertreten wurden. Aus diesem Grunde gilt es auch an dieser Stelle mit einem ergänzenden Bauleitplan eindeutiges Planungsrecht zu schaffen. Herr Geyer (Büro Dr. Jansen / Köln) erläutert die Gründe für die Schaffung eines ergänzenden Bauleitplanverfahrens: Er stellt heraus, dass die langfristige Zielsetzung die Zentrenstärkung sei. Aus diesem Grunde muss ein Planungsrecht für diese Fläche geschaffen werden, dass dort weitere Veränderungen nicht zugelassen werden können und langfristig der Standort für den großflächigen Einzelhandel an dieser Stelle nicht aufrecht erhalten werden kann. Die Firma Aldi hat dort eine Bauvoranfrage für die begrenzte Erweiterung der Verkaufsfläche im Umfang von 150 m² gestellt. Verhinderbar wäre das Vorhaben, wenn nachweislich die Erweiterung der Verkaufsfläche von 150 m² eine Kaufkraftumverteilung entstehen würde, welche zentrumsschädlich sei. Dies ist als sehr unwahrscheinlich anzusehen, so Herr Geyer. Somit ist beabsichtigt, der Erweiterung von 150m² seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde als mittelfristige Lösung zuzustimmen. Langfristig wird durch die Entwicklung des Bauplanungsrechtes ein zentrenförderndes Ziel verfolgt. Hierduch kann eine unsichere gerichtliche Auseinandersetzung mit den möglichen finanziellen Folgen verhindert werden. Herr Mitter stellt die Frage, ob diese Regelung auch auf den Lidl-Markt zutrifft. Herr Geyer erörtert, dass hier zunächst nur eine Regelung für die „Aldi-Fläche“ getroffen wird. Es ist zu empfehlen, für den Lidl bei Bedarf das Bauleitplanverfahren in gleicher Weise anzupassen, da der dortige Markt ebenso langfristig auf den Bestand festgeschrieben werden muss. Herr Horn stellt die Frage, wo dann langfristig die Lidl- und Aldi-Märkte in der Innenstadt ihren Standort finden sollen. Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt darauf hin mit, dass es derzeit keinen alternativen Standort in der Innenstadt gibt. Aber sowohl Aldi als auch Lidl haben bereits über einen Standortwechsel in die Innenstadt nachgedacht. Die Entwicklung ist derzeit aber noch nicht absehbar. Herr Geyer führt aus, dass sich die entsprechenden Discounter auch der Politik und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anpassen. Eine Möglichkeit kann dann zukünftig sein, den Nahversorger ohne direkte Anfahrt mit dem PKW zu erreichen. Dieses könnte man stadtplanerisch steuern. Herr Dr. Kippels erklärt, dass der Standortwechsel des Aldi-Marktes zur Wiesenstraße der damaligen Gesamtsituation geschuldet gewesen sei. Heute sei die angestrebte Entwicklung eine andere. Er schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Herr Köhlen ist ebenfalls mit dem Beschlussvorschlag einverstanden. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den ergänzenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 4. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Wesentliches Planungsziel ist o die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 der BauNVO in Anlehnung an die kleinteilige umliegende Siedlungsstruktur o damit verbunden die Festschreibung des Aldi-Marktes auf den zulässigen Bestand o damit einhergehend die langfristige Umsetzung des städtischen Einzelhandelskonzeptes Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2012 Seite 2