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Beschlusstext (Kindergarten Waldwichtel - Entscheidung über zukünftigen Standort)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,7 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
07.08.12, 18:03
Aktualisiert
07.08.12, 18:03
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 26.06.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:55 Uhr TOP Betreff 3 Kindergarten Waldwichtel - Entscheidung über zukünftigen Standort Dr. Kippels stellt dar, dass die Entscheidung zwischen den Standorten nicht leicht zu treffen sei. Der aktuelle Standort sei aufgrund der Bodenverhältnisse nach allen Erfahrungen vor Ort nicht ideal, zumal die Beurteilung durch die RWE Power AG aufgrund einer Prüfung für die „Zone die mit einem Bergschadensverzicht / Bauverbot belegt ist“ noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb könne man derzeit keine bergbaubedingten Schadensersatzansprüche gegenüber der RWE Power AG geltend machen. Andererseits bestehen gegen einen Standortwechsel in die Nähe des Friedhofs in Kaster aufgrund der dann anfallenden hohen Infrastrukturkosten ebenfalls Bedenken. Deshalb plädiert die CDU-Fraktion für die Beibehaltung des bisherigen Standortes unter der Bedingung, dass der Waldkindergarten „Waldwichtel Bedburg e.V.“ einer entsprechenden Verzichtserklärung gegenüber der Stadt Bedburg als Planungsträger zustimmt, dass evtl. später auftretende Schäden gegenüber der Stadt Bedburg nicht geltend gemacht werden. Herr Horn stimmt dem Vorschlag des Herrn Kippels zu. Herr Köhlen stimmt dem Vorschlag des Herrn Kippels ebenfalls zu. Herr Reuter weist darauf hin, dass beide, in der Vorlage genannten Standorte („GustavHeinemann-Straße“ und „Fläche nördlich des Friedhofs Kaster“) nicht als optimal zu bewerten sind. Er schlägt vor, den Standort in der Burgundischen Straße auszubauen, da dieser über die entsprechenden baulichen Kapazitäten verfüge und sich auch in Waldnähe befinde. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Planverfahren zur 1. vereinfachten Änderung für den BP 30/Kaster fortzuführen und damit das Baurecht für die Verstetigung des Waldkindergartens am bestehenden Standort unter der Bedingung zu schaffen, dass der Waldkindergarten „Waldwichtel Bedburg e.V.“ einer entsprechenden Haftverzichtserklärung zustimmt, so dass evtl. später auftretende bergbaubedingte Schäden nicht geltend gemacht werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Verzichtserklärung für den Waldkindergarten „Waldwichtel Bedburg e.V.“ vorzubereiten. Beschluss: Alternative 1: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Planverfahren zur 1. vereinfachten Änderung für den BP 30 Kaster fortzuführen und damit das Baurecht für die Verstetigung des Waldkindergartens am bestehenden Standort zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen zur Löschung Bergschadensverzicht / Bauverbot mit der RWE Power AG abzustimmen. Alternative 2 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Baurechtschaffung für einen Alternativstandort am Friedhof Kaster. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitpläne ins Verfahren zu bringen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2012 Seite 2