Daten
Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
21.09.10, 18:25
Aktualisiert
21.09.10, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
158/2010
21.09.2010
Federführung: Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Herr Poth
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung
der Brandschau in der Gemeinde Kall (Brandschau-Satzung)
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2010 – TOP 5 - beschließt der Rat die beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall (Brandschau-Satzung).
Sachdarstellung:
Die Brandschau ist eine Aufgabe der Gemeinde nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG).
Bis zum 31.12.2008 wurde die Brandschau auf Grund eines Werkvertrages von dem
Brandschutztechniker Herrn Harald Heinen durchgeführt. Seit dem 01.01.2009 ist Herr
Heinen bei der Gemeinde Kall u.a. als Brandschutztechniker beschäftigt. Die Tätigkeit
des Brandschutztechnikers im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes umfasst inzwischen auch Tätigkeiten wie Brandschutzunterweisungen, Abnahme von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsselkästen und die Mitarbeit bei der Erstellung von Feuerwehr-Einsatzplänen, Sonderschutzplänen und betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen.
Aufgrund der vorgenannten Änderungen ist eine Überarbeitung der Brandschau-Satzung
erforderlich.
Vorlagen-Nr. 158/2010
Seite 2
Es wurden die Halb-Stundensätze der Nachbarkommunen verglichen. Diese liegen zwischen 16,90 € (Bad Münstereifel) und 40,51 € (Weilerswist). Nach dem KGSt-Bericht
„Kosten eines Arbeitsplatzes“ wurde ein Stundensatz von 54,88 € ermittelt. Hiernach
würde der Halbstundensatz 27,50 € betragen.
In dem beigefügten Entwurf der Änderungssatzung wurde der Gebühren-Stundensatz
von 13,00 € auf 27,50 € je angefangene halbe Stunde angehoben
Außerdem wurde die Auflistung der gebührenpflichtigen Leistungen in § 3 ergänzt.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Brandschau-Satzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
21.09.2010 - TOP 5 - vorberaten.
Vorlagen-Nr. 158/2010
Seite 3
Vorlagen-Nr. 158/2010
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
158/2010
21.09.2010
Federführung: Fachbereich II
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Herr Poth
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung
der Brandschau in der Gemeinde Kall (Brandschau-Satzung)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandschau in der Gemeinde Kall (Brandschau-Satzung) zu beschließen.
Sachdarstellung:
Die Brandschau ist eine Aufgabe der Gemeinde nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG).
Bis zum 31.12.2008 wurde die Brandschau auf Grund eines Werkvertrages von dem
Brandschutztechniker Herrn Harald Heinen durchgeführt. Seit dem 01.01.2009 ist Herr
Heinen bei der Gemeinde Kall u.a. als Brandschutztechniker beschäftigt. Die Tätigkeit
des Brandschutztechnikers im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes umfasst inzwischen auch Tätigkeiten wie Brandschutzunterweisungen, Abnahme von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsselkästen und die Mitarbeit bei der Erstellung von Feuerwehr-Einsatzplänen, Sonderschutzplänen und betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen.
Aufgrund der vorgenannten Änderungen ist eine Überarbeitung der Brandschau-Satzung
erforderlich.
Vorlagen-Nr. 158/2010
Seite 5
Es wurden die Halb-Stundensätze der Nachbarkommunen verglichen. Diese liegen zwischen 16,90 € (Bad Münstereifel) und 40,51 € (Weilerswist). Nach dem KGSt-Bericht
„Kosten eines Arbeitsplatzes“ wurde ein Stundensatz von 54,88 € ermittelt. Hiernach
würde der Halbstundensatz 27,50 € betragen.
In dem beigefügten Entwurf der Änderungssatzung wurde der Gebühren-Stundensatz
von 13,00 € auf 27,50 € je angefangene halbe Stunde angehoben
Außerdem wurde die Auflistung der gebührenpflichtigen Leistungen in § 3 ergänzt.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Brandschau-Satzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.