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Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall (Brandschau-Satzung))

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
21.09.10, 18:25
Aktualisiert
21.09.10, 18:25
Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall  (Brandschau-Satzung)) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall  (Brandschau-Satzung)) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall  (Brandschau-Satzung)) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall  (Brandschau-Satzung)) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall  (Brandschau-Satzung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 158/2010 21.09.2010 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 10 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall (Brandschau-Satzung) Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2010 – TOP 5 - beschließt der Rat die beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall (Brandschau-Satzung). Sachdarstellung: Die Brandschau ist eine Aufgabe der Gemeinde nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Bis zum 31.12.2008 wurde die Brandschau auf Grund eines Werkvertrages von dem Brandschutztechniker Herrn Harald Heinen durchgeführt. Seit dem 01.01.2009 ist Herr Heinen bei der Gemeinde Kall u.a. als Brandschutztechniker beschäftigt. Die Tätigkeit des Brandschutztechnikers im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes umfasst inzwischen auch Tätigkeiten wie Brandschutzunterweisungen, Abnahme von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsselkästen und die Mitarbeit bei der Erstellung von Feuerwehr-Einsatzplänen, Sonderschutzplänen und betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen. Aufgrund der vorgenannten Änderungen ist eine Überarbeitung der Brandschau-Satzung erforderlich. Vorlagen-Nr. 158/2010 Seite 2 Es wurden die Halb-Stundensätze der Nachbarkommunen verglichen. Diese liegen zwischen 16,90 € (Bad Münstereifel) und 40,51 € (Weilerswist). Nach dem KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ wurde ein Stundensatz von 54,88 € ermittelt. Hiernach würde der Halbstundensatz 27,50 € betragen. In dem beigefügten Entwurf der Änderungssatzung wurde der Gebühren-Stundensatz von 13,00 € auf 27,50 € je angefangene halbe Stunde angehoben Außerdem wurde die Auflistung der gebührenpflichtigen Leistungen in § 3 ergänzt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Brandschau-Satzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2010 - TOP 5 - vorberaten. Vorlagen-Nr. 158/2010 Seite 3 Vorlagen-Nr. 158/2010 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 158/2010 21.09.2010 Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall (Brandschau-Satzung) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kall (Brandschau-Satzung) zu beschließen. Sachdarstellung: Die Brandschau ist eine Aufgabe der Gemeinde nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Bis zum 31.12.2008 wurde die Brandschau auf Grund eines Werkvertrages von dem Brandschutztechniker Herrn Harald Heinen durchgeführt. Seit dem 01.01.2009 ist Herr Heinen bei der Gemeinde Kall u.a. als Brandschutztechniker beschäftigt. Die Tätigkeit des Brandschutztechnikers im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes umfasst inzwischen auch Tätigkeiten wie Brandschutzunterweisungen, Abnahme von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsselkästen und die Mitarbeit bei der Erstellung von Feuerwehr-Einsatzplänen, Sonderschutzplänen und betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen. Aufgrund der vorgenannten Änderungen ist eine Überarbeitung der Brandschau-Satzung erforderlich. Vorlagen-Nr. 158/2010 Seite 5 Es wurden die Halb-Stundensätze der Nachbarkommunen verglichen. Diese liegen zwischen 16,90 € (Bad Münstereifel) und 40,51 € (Weilerswist). Nach dem KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ wurde ein Stundensatz von 54,88 € ermittelt. Hiernach würde der Halbstundensatz 27,50 € betragen. In dem beigefügten Entwurf der Änderungssatzung wurde der Gebühren-Stundensatz von 13,00 € auf 27,50 € je angefangene halbe Stunde angehoben Außerdem wurde die Auflistung der gebührenpflichtigen Leistungen in § 3 ergänzt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Brandschau-Satzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.