Daten
Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
05.11.10, 18:24
Aktualisiert
11.11.10, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
203/2010
25.11.2010
Federführung: Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Herr Poth
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 12
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei
Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung)
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.11.2010 – TOP 6 – beschließt der Rat, die beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)
zu erlassen.
Sachdarstellung:
Mit der 2. Änderungssatzung der Feuerwehrsatzung vom 11.05.2010 wurde den aktuell
geltenden Anspruchsgrundlagen nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Rechnung getragen.
Nun wurden von der Verwaltung auch die Personal- und Fahrzeugkosten neu kalkuliert.
Dies war auf Grund geltender Rechtsprechung im Hinblick auf zu erteilende Gebührenbescheide für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze nach § 41 Abs. 2 erforderlich geworden.
Bei der Ermittlung des neuen Stundensatzes für die Personalkosten wurde ein Durchschnitt aus den gesamten Personalkosten über 5 Jahre im Verhältnis zu den Einsatzstunden ermittelt.
Bei der Ermittlung der Fahrzeugstundensätze wurden die Fixkosten (kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, Kfz-Versicherung u. Gebäudekosten) sowie die variablen Kosten (Treibstoffe, Reparaturen u. Wartungskosten) ermittelt.
Vorlagen-Nr. 203/2010
Seite 2
Die Summe aus Fixkosten geteilt durch Vorhaltestunden (8760/Jahr) plus variable Kosten geteilt durch Einsatzstunden der Fahrzeuge ergibt die neuen Stundensätze. Auch
hier wurde ein Durchschnitt aus 5 Jahren errechnet. Außerdem wurde bei Fahrzeugen
vergleichbarer Größe, z.B. alle Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen 1
oder alle Löschgruppenfahrzeuge, ein Durchschnittsstundensatz gebildet. Die Stundensätze wurden gerundet.
Diese Berechnung erfolgt in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Weiterhin dürfen danach Pauschbeträge nicht für jede angefangene
Stunde eines Einsatzes berechnet werden. Es darf in Zeitabschnitten von 15 Minuten abgerechnet werden
Bei den Personalkosten ist die Zeit von der Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft maßgebend, bei den Fahrzeug- und Gerätekosten ist die Einsatzzeit (vom Ausrücken
bis zur Rückkehr zum Feuerwehrgerätehaus) maßgebend.
Von den Änderungen sind betroffen die §§ 3 Abs. 3, 4 und 5, § 4 Abs. 2 bis 6 und § 10
Abs. 5 (Personalkosten) und der Kostentarif als Anlage zur Satzung (Fahrzeug- und Gerätekosten).
Tabellen und Berechnungsgrundlagen sind als Anlage beigefügt.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Feuerwehrsatzung entsprechend
zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
16.11.2010 - TOP 6 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 203/2010
Seite 3
Vorlagen-Nr. 203/2010
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
203/2010
16.11.2010
Federführung: Fachbereich II
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Herr Poth
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei
Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte
3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) zu beschließen.
Sachdarstellung:
Mit der 2. Änderungssatzung der Feuerwehrsatzung vom 11.05.2010 wurde den aktuell
geltenden Anspruchsgrundlagen nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Rechnung getragen.
Nun wurden von der Verwaltung auch die Personal- und Fahrzeugkosten neu kalkuliert.
Dies war auf Grund geltender Rechtsprechung im Hinblick auf zu erteilende Gebührenbescheide für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze nach § 41 Abs. 2 erforderlich geworden.
Bei der Ermittlung des neuen Stundensatzes für die Personalkosten wurde ein Durchschnitt aus den gesamten Personalkosten über 5 Jahre im Verhältnis zu den Einsatzstunden ermittelt.
Bei der Ermittlung der Fahrzeugstundensätze wurden die Fixkosten (kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, Kfz-Versicherung u. Gebäudekosten) sowie die variablen Kosten (Treibstoffe, Reparaturen u. Wartungskosten) ermittelt.
Vorlagen-Nr. 203/2010
Seite 5
Die Summe aus Fixkosten geteilt durch Vorhaltestunden (8760/Jahr) plus variable Kosten geteilt durch Einsatzstunden der Fahrzeuge ergibt die neuen Stundensätze. Auch
hier wurde ein Durchschnitt aus 5 Jahren errechnet. Außerdem wurde bei Fahrzeugen
vergleichbarer Größe, z.B. alle Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen 1
oder alle Löschgruppenfahrzeuge, ein Durchschnittsstundensatz gebildet. Die Stundensätze wurden gerundet.
Diese Berechnung erfolgt in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Weiterhin dürfen danach Pauschbeträge nicht für jede angefangene
Stunde eines Einsatzes berechnet werden. Es darf in Zeitabschnitten von 15 Minuten abgerechnet werden
Bei den Personalkosten ist die Zeit von der Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft maßgebend, bei den Fahrzeug- und Gerätekosten ist die Einsatzzeit (vom Ausrücken
bis zur Rückkehr zum Feuerwehrgerätehaus) maßgebend.
Von den Änderungen sind betroffen die §§ 3 Abs. 3, 4 und 5, § 4 Abs. 2 bis 6 und § 10
Abs. 5 (Personalkosten) und der Kostentarif als Anlage zur Satzung (Fahrzeug- und Gerätekosten).
Tabellen und Berechnungsgrundlagen sind als Anlage beigefügt.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Feuerwehrsatzung entsprechend
zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.