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Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung))

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
05.11.10, 18:24
Aktualisiert
11.11.10, 18:16
Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde  Kall  (Feuerwehrsatzung)) Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde  Kall  (Feuerwehrsatzung)) Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde  Kall  (Feuerwehrsatzung)) Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde  Kall  (Feuerwehrsatzung)) Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde  Kall  (Feuerwehrsatzung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 203/2010 25.11.2010 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung) Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.11.2010 – TOP 6 – beschließt der Rat, die beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) zu erlassen. Sachdarstellung: Mit der 2. Änderungssatzung der Feuerwehrsatzung vom 11.05.2010 wurde den aktuell geltenden Anspruchsgrundlagen nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Rechnung getragen. Nun wurden von der Verwaltung auch die Personal- und Fahrzeugkosten neu kalkuliert. Dies war auf Grund geltender Rechtsprechung im Hinblick auf zu erteilende Gebührenbescheide für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze nach § 41 Abs. 2 erforderlich geworden. Bei der Ermittlung des neuen Stundensatzes für die Personalkosten wurde ein Durchschnitt aus den gesamten Personalkosten über 5 Jahre im Verhältnis zu den Einsatzstunden ermittelt. Bei der Ermittlung der Fahrzeugstundensätze wurden die Fixkosten (kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, Kfz-Versicherung u. Gebäudekosten) sowie die variablen Kosten (Treibstoffe, Reparaturen u. Wartungskosten) ermittelt. Vorlagen-Nr. 203/2010 Seite 2 Die Summe aus Fixkosten geteilt durch Vorhaltestunden (8760/Jahr) plus variable Kosten geteilt durch Einsatzstunden der Fahrzeuge ergibt die neuen Stundensätze. Auch hier wurde ein Durchschnitt aus 5 Jahren errechnet. Außerdem wurde bei Fahrzeugen vergleichbarer Größe, z.B. alle Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen 1 oder alle Löschgruppenfahrzeuge, ein Durchschnittsstundensatz gebildet. Die Stundensätze wurden gerundet. Diese Berechnung erfolgt in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Weiterhin dürfen danach Pauschbeträge nicht für jede angefangene Stunde eines Einsatzes berechnet werden. Es darf in Zeitabschnitten von 15 Minuten abgerechnet werden Bei den Personalkosten ist die Zeit von der Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft maßgebend, bei den Fahrzeug- und Gerätekosten ist die Einsatzzeit (vom Ausrücken bis zur Rückkehr zum Feuerwehrgerätehaus) maßgebend. Von den Änderungen sind betroffen die §§ 3 Abs. 3, 4 und 5, § 4 Abs. 2 bis 6 und § 10 Abs. 5 (Personalkosten) und der Kostentarif als Anlage zur Satzung (Fahrzeug- und Gerätekosten). Tabellen und Berechnungsgrundlagen sind als Anlage beigefügt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Feuerwehrsatzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.11.2010 - TOP 6 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 203/2010 Seite 3 Vorlagen-Nr. 203/2010 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 203/2010 16.11.2010 Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) zu beschließen. Sachdarstellung: Mit der 2. Änderungssatzung der Feuerwehrsatzung vom 11.05.2010 wurde den aktuell geltenden Anspruchsgrundlagen nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Rechnung getragen. Nun wurden von der Verwaltung auch die Personal- und Fahrzeugkosten neu kalkuliert. Dies war auf Grund geltender Rechtsprechung im Hinblick auf zu erteilende Gebührenbescheide für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze nach § 41 Abs. 2 erforderlich geworden. Bei der Ermittlung des neuen Stundensatzes für die Personalkosten wurde ein Durchschnitt aus den gesamten Personalkosten über 5 Jahre im Verhältnis zu den Einsatzstunden ermittelt. Bei der Ermittlung der Fahrzeugstundensätze wurden die Fixkosten (kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, Kfz-Versicherung u. Gebäudekosten) sowie die variablen Kosten (Treibstoffe, Reparaturen u. Wartungskosten) ermittelt. Vorlagen-Nr. 203/2010 Seite 5 Die Summe aus Fixkosten geteilt durch Vorhaltestunden (8760/Jahr) plus variable Kosten geteilt durch Einsatzstunden der Fahrzeuge ergibt die neuen Stundensätze. Auch hier wurde ein Durchschnitt aus 5 Jahren errechnet. Außerdem wurde bei Fahrzeugen vergleichbarer Größe, z.B. alle Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen 1 oder alle Löschgruppenfahrzeuge, ein Durchschnittsstundensatz gebildet. Die Stundensätze wurden gerundet. Diese Berechnung erfolgt in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Weiterhin dürfen danach Pauschbeträge nicht für jede angefangene Stunde eines Einsatzes berechnet werden. Es darf in Zeitabschnitten von 15 Minuten abgerechnet werden Bei den Personalkosten ist die Zeit von der Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft maßgebend, bei den Fahrzeug- und Gerätekosten ist die Einsatzzeit (vom Ausrücken bis zur Rückkehr zum Feuerwehrgerätehaus) maßgebend. Von den Änderungen sind betroffen die §§ 3 Abs. 3, 4 und 5, § 4 Abs. 2 bis 6 und § 10 Abs. 5 (Personalkosten) und der Kostentarif als Anlage zur Satzung (Fahrzeug- und Gerätekosten). Tabellen und Berechnungsgrundlagen sind als Anlage beigefügt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherige Feuerwehrsatzung entsprechend zu ändern. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.