Daten
Kommune
Kall
Größe
9,9 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
05.11.10, 18:24
Aktualisiert
11.11.10, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten
bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall
(Feuerwehrsatzung)
-
3. Änderungssatzung vom ……………………
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 950), § 41 Abs. 2,3 und 4 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ( FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NRW. S 122), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV.NRW. S 765) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW. S. 380) hat der Rat der Gemeinde
Kall hat in seiner Sitzung am ………………….. folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Feuerwehreinsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall vom 26. Juli 1993 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.05.2010 wird wie folgt geändert:
1.
§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Abgerechnet wird in Zeitabschnitten von 15 Minuten.
2.
§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundensatz von 44,00 € berechnet.
3.
§ 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Für alle Einsätze nach § 41 Abs. 2 FSHG in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr und
an Sonn- und Feiertagen wird auf die Personalkosten ein Zuschlag von 25 v.H. erhoben.
4.
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Abgerechnet wird in Zeitabschnitten von 15 Minuten.
5.
§ 4 Abs. 3 entfällt; die Absätze 4, 5 und 6 werden Absätze 3, 4 und 5.
6.
§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung.
Für die Dauer der Einsatzzeit bei Brandsicherheitswachen wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundensatz von 22,00 € berechnet.
7.
Der Kostentarif wird wie folgt ersetzt:
Kostentarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall
1.
Stundensätze Fahrzeuge
1.1
Kommandowagen KdoW
1.2
Einsatzleitwagen ELW 1
1.3
Einsatzleitwagen ELW 2
1.4
Mannschaftstransportfahrzeug MTF
1.5
Löschgruppenfahrzeug LF 8/6
1.6
Tanklöschfahrzeug TLF 8/18
1.7
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
1.8
Gerätewagen GW (Lkw 7,5 t)
1.9
Rüstwagen RW
20,00
62,00
72,00
62,00
45,00
55,00
55,00
30,00
49,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
2.
Für die Bereitstellung von Fahrzeugen ohne Benutzung (z.B. bei Brandsicherheitswachen) werden für jeden Tag der Bereitstellung 2 Stundensätze berechnet.
3.
Die Kosten für Verbrauchsmittel einschl. Entsorgung, ausgenommen die in den Tarifsätzen berücksichtigten Betriebskosten der Fahrzeuge, sind auf der Grundlage der
Preise zur Zeit des Einsatzes zu erstatten.
4.
Schäden an Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstung, die durch Säure, Feuer oder
ähnlichem entstehen, sind in tatsächlicher Höhe zu ersetzen.
5.
Soweit ein spezieller Tarif nicht vorgesehen ist, richtet sich der Kostenersatz nach
dem Tarif für Einsatzgegenstände, die nach Beschaffungskosten, Lebensdauer und
Einsatzzeiten vergleichbar sind.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.