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Allgemeine Vorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,9 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
05.11.10, 18:24
Aktualisiert
11.11.10, 18:16
Allgemeine Vorlage (Satzung) Allgemeine Vorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung) - 3. Änderungssatzung vom …………………… Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 950), § 41 Abs. 2,3 und 4 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ( FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NRW. S 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV.NRW. S 765) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW. S. 380) hat der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am ………………….. folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Feuerwehreinsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall vom 26. Juli 1993 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.05.2010 wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Abgerechnet wird in Zeitabschnitten von 15 Minuten. 2. § 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundensatz von 44,00 € berechnet. 3. § 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung: Für alle Einsätze nach § 41 Abs. 2 FSHG in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen wird auf die Personalkosten ein Zuschlag von 25 v.H. erhoben. 4. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Abgerechnet wird in Zeitabschnitten von 15 Minuten. 5. § 4 Abs. 3 entfällt; die Absätze 4, 5 und 6 werden Absätze 3, 4 und 5. 6. § 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung. Für die Dauer der Einsatzzeit bei Brandsicherheitswachen wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundensatz von 22,00 € berechnet. 7. Der Kostentarif wird wie folgt ersetzt: Kostentarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall 1. Stundensätze Fahrzeuge 1.1 Kommandowagen KdoW 1.2 Einsatzleitwagen ELW 1 1.3 Einsatzleitwagen ELW 2 1.4 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 1.5 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 1.6 Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 1.7 Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 1.8 Gerätewagen GW (Lkw 7,5 t) 1.9 Rüstwagen RW 20,00 62,00 72,00 62,00 45,00 55,00 55,00 30,00 49,00 € € € € € € € € € 2. Für die Bereitstellung von Fahrzeugen ohne Benutzung (z.B. bei Brandsicherheitswachen) werden für jeden Tag der Bereitstellung 2 Stundensätze berechnet. 3. Die Kosten für Verbrauchsmittel einschl. Entsorgung, ausgenommen die in den Tarifsätzen berücksichtigten Betriebskosten der Fahrzeuge, sind auf der Grundlage der Preise zur Zeit des Einsatzes zu erstatten. 4. Schäden an Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstung, die durch Säure, Feuer oder ähnlichem entstehen, sind in tatsächlicher Höhe zu ersetzen. 5. Soweit ein spezieller Tarif nicht vorgesehen ist, richtet sich der Kostenersatz nach dem Tarif für Einsatzgegenstände, die nach Beschaffungskosten, Lebensdauer und Einsatzzeiten vergleichbar sind. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.