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Beschlußtext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 4. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 27.01.2005: 8.1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Einleitend erläutert BM Schemmel den Ratsmitgliedern die Notwendigkeit der getroffenen Dringlichkeitsentscheidung. In der sich anschließenden kurzen Diskussion werden aus der Mitte des Rates sowohl das Vorgehen der Verwaltung als auch die Notwendigkeit der Dringlichkeitsentscheidung in Frage gestellt. Beschluss: Der Rat genehmigt sodann gem. § 60 Abs. 1 GO NW die von BM Schemmel und RM Fiedler am 23. Dezember 2004 getroffene Dringlichkeitsentscheidung über die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ und der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Durchführung einer Einwohnerversammlung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Leopoldshöhe am Montag, dem 24. Januar 2005, 19.30 Uhr, im Forum der Grundschule Süd in Asemissen, Berliner Straße 10. Beratungsergebnis: - 33 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -