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Beschlusstext (Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises, 9. Änderung hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
11.11.2014
Erstellt
28.01.15, 18:01
Aktualisiert
28.01.15, 18:01
Beschlusstext (Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises, 9. Änderung
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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel am Dienstag, den 11.11.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 6 Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises, 9. Änderung hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg 21:17 Uhr 1. Änderungsantrag der Grünen Zu diesem Tagesordnungspunkt legen die Grünen einen Änderungsantrag zur Stellungnahme der Stadt Bedburg vor. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Stempell erläutert den Antrag. Herr Eckl kritisiert die Vorgehensweise der Grünen mit Verweis auf die Antragsfristen. Er bittet um Vertagung dieses Antrages in die nächste Sitzung, um diesen Antrag vorher beraten zu können. Eine Diskussion über den Antrag verbiete sich im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 5, weil zunächst ein ganzheitlicher Ansatz in der Gewerbeflächenentwicklung geschaffen werden muss, um über eine Veränderung von Teilbereichen zu sprechen. Frau Leibl schlägt vor, alle Fragen zu besprechen und dann diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Herr Mitter bekräftigt, dass auch in der Vergangenheit des öfteren Beschlussvorlagen in den Sitzungen geändert wurden und auch dieses Mal so verfahren werden kann. Herr Eckl teilt mit, dass eine Diskussion möglich ist. Er verweist jedoch auf die seiner Meinung nach bestehenden Antragsfristen. Er schlägt eine offene Diskussion vor, um dann den Antrag in der nächsten Sitzung zu behandeln. Herr Schmeier bittet darum, Fragen und Anträge nach Möglichkeit im Vorfeld der Verwaltung mitzuteilen, um diese eventuell noch in eine Beschlussvorlage einzuarbeiten. Nach dem Planentwurf des Rhein-Erft-Kreises sollen nur die Gehölzbereiche in dem relevanten Bereich geschützt werden und nicht die dahinter liegenden Ackerflächen. Es würde also zu einer zusätzlichen Sicherung dieser Grünzüge zusätzlich zum Bebauungsplan kommen. Das sei überflüssig, da der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Die Flächen, die mit dem neuen Antrag zusätzlich gesichert werden sollen, sind landwirtschaftliche Flächen. Hier besteht dann die Gefahr, dass die Landwirte in ihrer Bewirtschaftung eingeschränkt werden, wenn die Flächen unter Schutz gestellt werden. Herr Stempell äußert, dass sich jetzt die Chance biete, hier eine endgültige Lösung (NichtErweiterung des Industrieparks Mühlenerft) herbeizuführen. Die Fläche soll als Puffer zum Naherholungsgebiet dauerhaft gesichert werden. Herr Schmeier bekräftigt, dass, auch nach den Ausführungen von Herrn Geyer (TOP 5), eine Erweiterung des Industrieparks Mühlenerft nicht zur Disposition steht, da sich die Politik dagegen ausgesprochen habe. Herr Köster erläutert die bestehenden Bebauungspläne für die Mühlenerft. Wolle man die Gehölzflächen bebauen, müsste der Bebauungsplan in einem formalen Verfahren geändert werden. Es sei daher nicht notwendig, die Flächen auch noch zusätzlich als GLB zu sichern. Herr Stempell wundert sich darüber, dass die Flächen nach den Plänen des Rhein-Erft-Kreises nicht unter Landschaftsschutz gestellt werden sollen. Herr Nitsche stimmt zu, dass die bemängelte Antragsfrist nicht eingehalten worden sei, wenn es sich um einen Antrag für die Einbringung eines neuen Tagesordnungspunktes handeln würde. Es handele sich aber um einen Antrag zu einem durch die Verwaltung eingebrachten Tagesordnungspunkt, über den diskutiert werden könne. Dieser Antrag könnte auch mündlich in der Sitzung vorgebracht werden. Er verweist in Bezug auf eine Vertagung des Tagesordnungspunktes auf den bestehenden Termindruck. Die SPD kann sich dem Antrag der Grünen anschließen, da die Erweiterung des Industriegebietes Mühlenerft nicht mehr zur Disposition steht. Eine weitere Bebauung ist seitens der SPD nicht gewünscht, daher würde man dem Antrag zustimmen. Herr Eckl bittet die Grünen, den Antrag zurückzuziehen und ihn als geänderten Beschlussvorschlag einzubringen, um die formalen Kriterien einzuhalten. Die CDU wird sich der Abstimmung über einen neuen Antrag gegenüber verschließen, um keine formalen Fehler zu machen. Die CDU steht zur Nichterweiterung des Industrieparks Mühlenerft, möchte aber keine weiteren Restriktionen für die angesprochenen Flächen. Herr Mitter gibt zu Bedenken, dass ein Bebauungsplan von der Kommune geändert werden kann. Er schlägt vor, dass man die Umsetzung des Landschaftsschutzes auf diesen Flächen zulassen sollte. Herr Schmeier stellt klar, dass es sich bei der Vorlage um einen Vorschlag der Verwaltung handelt, der auch abgeändert werden kann. Außerdem stellt er klar, dass es bisher nicht die Planung des Rhein-Erft-Kreises sei, den gesamten Bereich unter Landschaftsschutz zu stellen. Er schlägt vor, nur die Fläche hinter den Grünzügen unter Landschaftsschutz zu stellen, und nicht die Grünzüge (so wie vom Rhein-Erft-Kreis geplant) selbst, um hier eine Gestaltungsmöglichkeit zu behalten (für die Planung von Zuwegungen, o.ä.). Herr Nitsche begrüßt den Vorschlag von Herrn Schmeier, bittet aber um weitere Erläuterungen, welche Flächen hier gemeint sind. Herr Köster erläutert die Flächen und die beabsichtigten Planungen um unter Abänderung der Wegeführung im bestehenden Industriegebiet zwei Einzelflächen zu einer etwa 3 ha großen Gewerbefläche zusammenlegen zu können. Herr Stempell fragt nach den Chancen der Aufnahme dieses Bereiches als LSG, wenn eine Änderung der Planungen bzgl. der Fläche gefordert wird. Herr Schmeier rechnet dem Änderungsantrag der Grünen beim Rhein-Erft-Kreis gute Chancen zu. Er weist aber darauf hin, dass auch andere Institutionen (Landwirtschaftskammer usw.) gehört Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel vom 11.11.2014 Seite 2 werden. Diese werden ggf. den Vorschlag nicht unterstützen. Herr Eckl äußert, dass die CDU dem Vorschlag von Herrn Schmeier nicht zustimmen werde, da man nicht ohne stadtweite Konzepte einen Teil Gewerbefläche endgültig aufgeben kann. Herr Merx schlägt die Formulierung des neuen Vorschlags vor. Herr Schmeier hält fest, dass die Flächenausweisung als Landschaftsschutzgebiet in die Stellungnahme aufgenommen wird und die restliche Stellungnahme bestehen bleibt. Die Stellungnahme wird somit um einen Teil des Textvorschlags der Grünen ergänzt. Abstimmungsergebnis zur Ergänzung der Stellungnahme: Beschlussergebnis: einstimmig: Ja  Partei Dafür CDU FDP Grüne 9 SPD FWG Summe 9 Nein  zur Kenntnis genommen  Dagegen Enthaltung 6 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------6 Mehrheitlich beschlossen 2. Weitere Fragen Herr Merx fragt nach, warum es viele aneinanderliegende Landschaftsschutzgebiete gibt, und ob das historisch bedingt ist oder ob es dort Flächen (Straßen, Wege) gibt, die nicht unter Schutz gestellt werden müssen. Er nennt als Beispiel das Peringsmaar. Herr Schmeier stellt klar, dass hier das Bestandsgebiet erweitert wird. Herr Köster ergänzt, dass es unterschiedliche Landschaftsschutzgebiete gibt, für die teilweise nur bestimmte Ge- und Verbote gelten (bis auf die allgemeinen Ge- und Verbote, die für alle Gebiete gelten), weil sich diese auf die konkreten Gebiete beziehen. Herr Merx fragt nach den Besitzverhältnissen im nordwestlichen rekultivierten Gebiet (Flurbereinigungsgebiet Fortuna Garsdorf). Herr Schmeier antwortet mit Verweis auf die Öffentlichkeit, dass keine Angaben zu Besitzverhältnissen gemacht werden können. Der Landschaftsschutz wird aber auch unabhängig von den Besitzverhältnissen festgelegt. Die Eigentumsverhältnisse werden in dem laufenden Flurbereinigungsverfahren geregelt. Hier wird dauerhaft Landwirtschaft betrieben. Wenn der Rhein-Erft-Kreis diese Flächen flächendeckend wie geplant unter Landschaftsschutz stellt, wird auch die Landwirtschaft hiermit ein Problem haben. Diese Flächen sollten auch weiterhin den privilegierten Bauvorhaben nach §35 BauGB zur Verfügung stehen, was in einem Landschaftsschutzgebiet dann nur schwer möglich ist. Herr Merx weist auf den Doppelhaushalt 2013/2014 hin, in dem seines Erachtens vermerkt ist, dass Bedburg zuviele landwirtschaftliche Flächen hat. Insofern versteht er das Problem nicht, weitere landwirtschaftliche Flächen unter Landschaftsschutz zu stellen. Er fragt nach, ob der künftige Verlauf der A 44 n das Gebiet des Landschaftsplanes 1 berührt. Herr Köster zeigt den zukünftigen Verlauf der A44n und wo diese das Landschaftsplangebiet berührt und weist darauf hin, dass der Landschaftsplan hier bisher nur allgemeine Festsetzungen zur Rekultivierung trifft. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel vom 11.11.2014 Seite 3 Herr Schmeier berichtigt die Aussage von Herrn Merx insofern, dass im Haushaltsplan nicht die Aussage war „wir haben zuviel Landwirtschaft“ sondern „wir haben einen zu geringen Gewerbeflächenanteile“. Er warnt davor, zu viele Flächen unter Landschaftsschutz zu stellen, da dann die Argumentation für mehr Gewerbeflächen immer schwieriger wird. Es fehlen dann einfach gewerbliche Alternativflächen. Herr Merx erkundigt sich, seit wann die geplante Änderung des Landschaftsplans bekannt ist. Herr Köster erklärt, dass der offizielle Entwurf Anfang September vorgelegt wurde. Eine Vorabinformation wurde schon im Frühjahr abgegeben. Die letzte Änderung wurde 2009 / 2010 durchgeführt. Herr Nitsche bestätigt, dass eine flächendeckende Ausweisung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet nicht zielführend ist, auch um noch einen gewissen Spielraum für Gewerbeflächen zu haben. Die SPD stimmt der Stellungnahme hinsichtlich der Fläche am Hirtenend ausdrücklich zu. Herr Eckl stimmt den Änderungen am Hirtenend ebenfalls zu. Die CDU wünscht auch keine weitere übermäßige Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten. Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel stimmt sodann unter Berücksichtigung der vorher beschlossenen Änderung über die Gesamtstellungnahme der Stadt zum Entwurf des Landschaftsplans wie folgt ab: Beschlussergebnis: einstimmig: Ja  Partei Dafür CDU FDP Grüne 9 SPD FWG Summe 9 Nein  zur Kenntnis genommen  Dagegen Enthaltung 6 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------6 Mehrheitlich beschlossen Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel stimmt der Abgabe der in der Sitzung geänderten Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung für den Landschaftsplan Nr. 1, 9. Änderung zu. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel vom 11.11.2014 Seite 4