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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 59 / Bedburg - Bereich der oberen Lindenstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2b BauGB / Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
44 kB
Datum
13.01.2015
Erstellt
09.02.15, 18:01
Aktualisiert
09.02.15, 18:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 59 / Bedburg - Bereich der oberen Lindenstraße
hier:	Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2b BauGB /
Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Bedburg) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 59 / Bedburg - Bereich der oberen Lindenstraße
hier:	Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2b BauGB /
Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Bedburg)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 13.01.2015. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 20:32 Uhr TOP Betreff 3 Bebauungsplan Nr. 59 / Bedburg - Bereich der oberen Lindenstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2b BauGB / Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Bedburg Herr Becker erklärt, dass die Ansiedlung eines weiteren Wettbüros verhindert werden soll, um die Spielsucht nicht zu fördern. Er befürchtet einen Trading-Down-Effekt für die gesamte Innenstadt. Insofern werde die CDU die Nr. 1 des Beschlussvorschlages unterstützen. Die CDU fordere allerdings, dass das in Nr. 2 des Beschlussvorschlages angesprochene Vergnügungsstättenkonzept durch die Verwaltung selbst erarbeitet werden solle. Man sei nicht bereit, für ein solches Konzept die in der Begründung genannten Kosten zu tragen. Herr vom Berg hat sich ein Wettbüro in Grevenbroich angeschaut, und unterstützt den Vorschlag von Herrn Becker auf Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans und Erarbeitung des Konzeptes durch die Verwaltung. Die FWG will beiden Punkten des Beschlussvorschlages folgen. Herr Nitsche erklärt, dass die SPD beiden Punkten aus dem Beschlussvorschlag folgen könne, allerdings solle die Verwaltung ein Vergnügungsstättenkonzept selbst erarbeiten. Er bittet um Bildung eines Arbeitskreises aus Politik, Verwaltung, Bürgern und den Werbekreisen. Herr Schmeier betont, dass für die Erstellung von Plänen (z.B. Änderung von Bebauungsplänen) oder Konzepten (z.B. Vergnügungsstättenkonzept) kein Personal und keine Software zur Verfügung stehe. Daher wurden diese Aufgaben an externe Büros vergeben. Das den Sitzungsunterlagen beigefügte Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Mönchengladbach sei dort selber erstellt worden, allerdings stehe dort auch ein entsprechender Personalpool zur Verfügung. Herr Speuser betont, dass die CDU eine externe Vergabe des Konzepts nicht unterstützen werde. Er erkundigt sich nach der geplanten Umgestaltung der oberen Lindenstraße / Gartenstraße. Herr Krichel fragt, ob das noch zu erstellende Vergnügungsstättenkonzept nur für neue Betriebe oder auch für Bestandsbetriebe greife. Herr Köster erklärt, dass vorhandene genehmigte Betriebe Bestandsschutz genießen, jedoch das Vergnügungsstättenkonzept als Grundlage für die Beurteilung und Steuerung zukünftiger Ansiedlungen dienen solle. Herr Schmeier erläutert, dass die Neugestaltung der oberen Lindenstraße / Gartenstraße bisher nicht weiterverfolgt wurde. Eventuell würden die Planungen zur Neugestaltung bei Realisierung der Bedburger Mitte wieder aufgenommen. Auf die Frage von Herrn Coumanns nennt Herr Köster einen zeitlichen Rahmen von einem Jahr für das Vergnügungsstättenkonzept. Herr Coumanns schlägt vor, dass man über die interne Erarbeitung oder externe Beauftragung im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden wolle. Herr Schnäpp schlägt für die Erstellung des Vergnügungsstättenkonzepts die Einbindung von Studenten im Rahmen des Studiums vor. Mit Verweis auf die mittlerweile aufgetretenen Schwierigkeit beim BP 32 / Kaster (Baugebiet Im Spless) hält Herr Schmeier den Vorschlag von Herrn Schnäpp nicht für zielführend. Sodann lässt Herr Ausschussvorsitzender Coumanns über den Beschlussvorschlag abstimmen: Punkt a: einstimmig, keine Enthaltungen Punkt b: Beschlussergebnis einstimmig: JA  Mehrheitsbeschluss: Ja CDU SPD Grüne 8 FWG Abstimmungsergebnis 8 : NEIN  Nein 6 Enthaltung 1 6 1 Mehrheitlich dafür Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgende Beschlüsse: a) Für den Bebauungsplan Nr. 59 / Bedburg wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst. b) Die Verwaltung wird beauftragt, zur stadtweiten Steuerung von Vergnügungsstätten ein entsprechendes städtebauliches Vergnügungsstättenkonzept zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Siehe Beratungsergebnis Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.01.2015 Seite 2