Daten
Kommune
Kall
Größe
7,8 kB
Datum
05.05.2010
Erstellt
23.04.10, 18:51
Aktualisiert
23.04.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
65/2010
05.05.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen gem. § 61a LWG NRW
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird nach der Beratung im Ausschuss formuliert.
Sachdarstellung:
Gemäß § 61 des Landeswassergesetzes (LWG) sind „private Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren
oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen
geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Niederschlagswasser kann in offenen Gerinnen abgeleitet werden.“
Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung spätestens bis
zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.
Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.
Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Diese Bescheinigung hat der Grundstückseigentümer aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Grundstückseigentümer über die Durchführung der
Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten.
Der Wasserverband Eifel-Rur – Rur-Wasser-Technik – wird in der Sitzung umfassend
über die Gesamtproblematik informieren.