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Beschlusstext (Offene Ganztagsschule im Primarbereich - Angebot und Nachfrage - Erhöhung der Landeszuschüsse/Anpassung des kommunalen Anteils - Qualitätsoffensive zur Entwicklung (inklusiver) offener Ganztagsgrundschulen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
07.04.15, 18:03
Aktualisiert
07.04.15, 18:03
Beschlusstext (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- Angebot und Nachfrage 
- Erhöhung der Landeszuschüsse/Anpassung des kommunalen Anteils
- Qualitätsoffensive zur Entwicklung (inklusiver) offener Ganztagsgrundschulen) Beschlusstext (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- Angebot und Nachfrage 
- Erhöhung der Landeszuschüsse/Anpassung des kommunalen Anteils
- Qualitätsoffensive zur Entwicklung (inklusiver) offener Ganztagsgrundschulen)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Dienstag, den 24.02.2015. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:30 Uhr TOP Betreff 7 Offene Ganztagsschule im Primarbereich - Angebot und Nachfrage - Erhöhung der Landeszuschüsse/Anpassung des kommunalen Anteils - Qualitätsoffensive zur Entwicklung (inklusiver) offener Ganztagsgrundschulen Frau Brings bittet um Erklärung der zusätzlichen Förderungsmöglichkeit für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und den hiermit einhergehenden Rahmenbedingungen in einer OGS. Herr Brunken erläutert die Regelung anhand des beigefügten Erlasses seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, so dass die Stadt Bedburg zumindest derzeit keine zusätzlichen Fördermittel für unterjährig aus Flüchtlingsfamilien zugewiesene Kinder erhält. Auf Nachfrage erläutert Herr Rektor Beerbaum, dass die geringe Bedarfsdeckung in Kirdorf durch eine fehlende Nachfrage erklärt werden kann. So ist eine Nachmittagsbetreuung, z.B. durch familiäre Möglichkeiten (Großeltern), sichergestellt. Frau Brings merkt an, dass der in der Vorlage verwendete Begriff „Bedarfsdeckung“ irritierend sei, dass es vielmehr eine Nachfragequote ist. Ein Bedarf ist wohl vollständig gedeckt. Des Weiteren fragt Frau Brings, ob die Schüler(innen) in der OGS-Betreuung Hausaufgaben erledigen dürfen. Frau Claßen führt aus, dass aufgrund des einheitlichen Trägers an drei Grundschulen auch gleiche Bedingungen vorliegen. Sie verweist auf die gesetzlich festgelegten Hausaufgabenzeiten, welche im 1./2. Schuljahr ca. 30 Minuten und im 3./4. Schuljahr rund 60 Minuten umfassen. Diese Zeiten werden den Schülern/Schülerinnen in der OGS zur Verfügung gestellt. Ferner wird dies durch Kontrolle und Vermerke festgehalten. Frau Neiß bestätigt diese Ausführungen auch für die Grundschule Kirchherten. Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 24.02.2015 Seite 2