Daten
Kommune
Bedburg
Größe
63 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
09.04.15, 11:25
Aktualisiert
09.04.15, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 5. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 03.02.2015.
Sitzungsbeginn:
18:07 Uhr
Sitzungsende:
21:05 Uhr
TOP
Betreff
2
Ergänzungswahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes /
Mitgliedergruppe 3 – Städte und Gemeinden –
hier: Wahlvorschlag für ausgeschiedene Delegierte
Herr Coumanns führt aus, dass man auf die Benennung eines Ersatzkandidaten nach
Beitragsteileinheiten verzichte, da man sich lt. Absprache mit dem Gruppensprecher auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt habe, bei welcher die Kommune, die den ausgeschiedenen
Vertreter entsandt habe, einen neuen Kandidaten benenne.
Den zweiten Teil des Beschlussvorschlages, wonach dem Bürgermeister die Wahrnehmung der
mitgliedschaftlichen Rechte im Wahlverfahren übertragen wird, werde man wie vorgeschlagen
beschließen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dass die mitgliedschaftlichen Rechte der Stadt Bedburg im
Wahlverfahren nach Beitragsteileinheiten zur Besetzung der verbleibenden Delegiertensitze sowie
eines ersten und zweiten Nachfolgers für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten
in der Mitgliedergruppe 3 durch den Bürgermeister wahrgenommen werden sollen.
Auf die Ausübung des Vorschlagsrechts gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, für die
Beitragsteileinheit einen Stadtverordnete/n für die Wahl in die Delegiertenversammlung des
Erftverbandes in der Mitgliedergruppe 3 - Städte- und Gemeinden - für die Dauer der laufenden
Wahlperiode des Erftverbandes (bis April 2018) vorzuschlagen, wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)