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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße - Hier: Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
68 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
20.03.15, 18:03
Aktualisiert
20.03.15, 18:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße -
Hier: Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 03.03.2015. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 23:21 Uhr TOP Betreff 5.1 Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Hier: Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die beigefügte Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesen-straße – als Satzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)