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Beschlusstext (Planung der Kindertagesbetreuung für Drei- bis Sechsjährige und für unter Dreijährige)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10,0 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlusstext (Planung der Kindertagesbetreuung für Drei- bis Sechsjährige und für unter Dreijährige)

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Inhalt der Datei

Die Stadt Wesseling hat von der Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII Gebrauch gemacht und wird ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bis zum Ende der Übergangsphase zum 01.10.2010 vollständig aufbauen. Als Einstieg in das Betreuungssystem für unter Dreijährige werden die folgenden beiden Maßnahmen ergriffen: ƒ In den Kindergarten- und Kindertagestättengruppen werden frei bleibende und von der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen nicht belegte Plätze für Kinder ab 2 Jahren bereitgehalten. So sollen ab August 2006 mindestens 25 Plätze entstehen. Die Finanzierung erfolgt ohne zusätzlichen Aufwand im Rahmen der bestehenden Gruppen in den Kindertageseinrichtungen. ƒ Die Kindertagespflege soll als städtisches Jugendhilfeangebot zum 01.01.2007 aufgebaut werden. So sollen ab dem 01.01.2007 entsprechend der Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling bis zu 40 Plätze finanziert und bereitgehalten werden. Für den weiteren Aufbau der Betreuung für unter Dreijährige werden jeweils im Frühjahr vier weitere Ausbaustufen beschlossen (2007-2010), die jeweils zum nächsten Kindergartenjahr wirksam werden sollen. Der in der Vorlage dargestellte beträchtliche zusätzliche Finanzaufwand für die städtische Haushaltswirtschaft ist bei der Erarbeitung des Konsolidierungsprogramms zu berücksichtigen.