Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10,0 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Stadt Wesseling hat von der Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII Gebrauch gemacht und
wird ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bis zum
Ende der Übergangsphase zum 01.10.2010 vollständig aufbauen.
Als Einstieg in das Betreuungssystem für unter Dreijährige werden die folgenden beiden Maßnahmen
ergriffen:
In den Kindergarten- und Kindertagestättengruppen werden frei bleibende und von der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen nicht belegte Plätze für Kinder ab 2 Jahren bereitgehalten.
So sollen ab August 2006 mindestens 25 Plätze entstehen. Die Finanzierung erfolgt ohne zusätzlichen Aufwand im Rahmen der bestehenden Gruppen in den Kindertageseinrichtungen.
Die Kindertagespflege soll als städtisches Jugendhilfeangebot zum 01.01.2007 aufgebaut
werden. So sollen ab dem 01.01.2007 entsprechend der Richtlinien für die Kindertagespflege
in Wesseling bis zu 40 Plätze finanziert und bereitgehalten werden.
Für den weiteren Aufbau der Betreuung für unter Dreijährige werden jeweils im Frühjahr vier weitere
Ausbaustufen beschlossen (2007-2010), die jeweils zum nächsten Kindergartenjahr wirksam werden
sollen.
Der in der Vorlage dargestellte beträchtliche zusätzliche Finanzaufwand für die städtische Haushaltswirtschaft ist bei der Erarbeitung des Konsolidierungsprogramms zu berücksichtigen.