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Beschlusstext (Vergabe von öffentlichen Standplätzen an Zirkusse mit Wildtieren - Bürgerantrag nach § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
20.03.15, 18:03
Aktualisiert
20.03.15, 18:03
Beschlusstext (Vergabe von öffentlichen Standplätzen an Zirkusse mit Wildtieren
- Bürgerantrag nach § 24 GO NRW) Beschlusstext (Vergabe von öffentlichen Standplätzen an Zirkusse mit Wildtieren
- Bürgerantrag nach § 24 GO NRW)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 03.03.2015. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 23:21 Uhr TOP Betreff 4 Vergabe von öffentlichen Standplätzen an Zirkusse mit Wildtieren - Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Herr Coumanns führt aus, dass das Anliegen des Antragstellers bereits im Familien-, Kultur- und Sozialausschuss vom Grundsatz her unterstützt und befürwortet wurde. Die nochmalige Überprüfung der Sach- und Rechtslage durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises sowie der Bezirksregierung Köln habe nun allerdings ergeben, dass ein Wildtierverbot vor Ort rechtlich nicht umsetzbar sei. Herr Coumanns regt daher an, durch den Stadtrat eine Resolution im Sinne des Bürgerantrages verabschieden zu lassen und diese unter anderem dem hiesigen Bundestagsabgeordneten zuzuleiten. Darüber hinaus sollte Bürgermeister Solbach – wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen – die Verabschiedung einer gemeinsamen Resolution mit den Kolleginnen und Kollegen der Bürgermeisterkonferenz des Rhein-Erft-Kreises anstreben. Herr vom Berg schließt sich dem Wunsch zur Verabschiedung einer Resolution an. Weiterhin bittet er darum, dafür Sorge zu tragen, dass das zuständige Veterinäramt auch die entsprechenden Kontrollen im Zusammenhang mit der Tierhaltung der Zirkusse durchführt. Herr Olpen erklärt seitens der CDU-Fraktion, dass man sich den Vorrednern anschließe und ebenfalls um Verfassung einer Resolution bitte. Bürgermeister Solbach führt aus, die vorgeschlagene Verfahrensweise zu unterstützen. Er fasst abschließend zusammen, dass der Bürgerantrag als solcher allerdings nunmehr durch den Hauptund Finanzausschuss abzulehnen sei. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss weist den mit dem Ziel versehenen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, zukünftig keine öffentlichen Standplätze an Zirkusse mit Wildtieren zu vergeben, aus rechtlichen Gründen zurück. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich darüber hinaus dafür aus, der Rat der Stadt Bedburg möge eine entsprechende Resolution verabschieden, die im Sinne des vorgenannten Bürgerantrages auf eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes abzielt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.03.2015 Seite 2