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Beschlußtext (P + R-Parkplatz für den Bahnhof im OT Asemissen (Flurstück 344, Flur 1 der Gemarkung Asemissen) hier: Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
09.04.2008
Erstellt
25.04.08, 21:26
Aktualisiert
25.04.08, 21:26
Beschlußtext (P + R-Parkplatz für den Bahnhof im OT Asemissen (Flurstück 344, Flur 1 der Gemarkung Asemissen)
hier: Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 26. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009) am 09.04.2008: 7. P + R-Parkplatz für den Bahnhof im OT Asemissen (Flurstück 344, Flur 1 der Gemarkung Asemissen) hier: Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss gefasst: Der P + R-Parkplatz im OT Asemissen (Flurstück 344, Flur 1 der Gemarkung Asemissen) erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gewidmet (§§ 3 und 6 StrWG NW). Baulastträger der Verkehrsfläche „P + R-Parkplatz“ ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -