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Beschlusstext (Maßnahmen zur Kostenkontrolle im Bereich Hilfen zur Erziehung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04
Beschlusstext (Maßnahmen zur Kostenkontrolle im Bereich Hilfen zur Erziehung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, den 12.03.2013. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 19:20 Uhr TOP Betreff 10 Maßnahmen zur Kostenkontrolle im Bereich Hilfen zur Erziehung Wie in der Vorlage beschrieben, sieht auch Herr Schmitz die Familie als Sozialisierungsmittelpunkt für Kinder und Jugendliche. Wenn eine stationäre Maßnahme vermieden werden kann, ist dies sicherlich wünschenswert – manchmal ist eine solche Hilfe jedoch notwendig. Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Kostenreduzierung sinnvoll und unterstützungswürdig, wenn die Interessen der Familien gewahrt werden. Frau Brings fragt nach, welche Controllingmaßnahmen in der Vorlage gemeint sind. Konkret möchte sie wissen, ob dies die internen Abläufe, die Wirksamkeit von Hilfen, die Arbeit und Kooperation mit Trägern oder lediglich die Kosten betrifft. Herr Fachbereichleiter Kramer erklärt, dass langfristig alle Bereiche im Rahmen des Controllings berücksichtigt werden sollen, dies allerdings ein Prozess ist, der sich im Aufbau befindet. Die fachliche Leitung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, Frau Niederlein, erläutert die einzelnen Aspekte noch einmal. Zukünftig soll in der Hilfeplanung die Wirksamkeit der Hilfe mehr Beachtung finden. Gerade bei langfristigen Heimerziehungen, bei denen keine oder nur wenig Zusammenarbeit mit dem Elternhaus vorgesehen ist, darf dies in Frage gestellt werden. Daher sind Einsparbemühungen bei diesen Hilfen durchaus pädagogisch vertretbar. Derzeit werde dies betreffend an Konzepten gearbeitet, wie durch intensive ambulante Hilfen eine Heimunterbringung vermieden werden kann. Mitteilung: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Maßnahmen zur Kostenkontrolle im Bereich Hilfen zur Erziehung im Allgemeinen Sozialdienst zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: