Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,7 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am Dienstag, den 12.03.2013.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
19:20 Uhr
TOP
Betreff
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Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinderund Jugendarbeit der Stadt Bedburg
Herr Schmitz ist der Auffassung, dass für größere Ferienmaßnahmen die Fristsetzung beigehalten
werden sollte, um Planungssicherheit für die Ressourcen zu haben. Natürlich soll es bei kleineren
Vorhaben (die nicht weit im Voraus geplant werden können) Ausnahmen geben. Bei den Punkten
„Öffnung für Nicht-Vereinsmitgliedern“ und „Jugendschutz“ stimmt er der Vorlage zu.
Er fügt hinzu, dass Fahrtzeiten nicht bezuschusst werden müssen und stellt fest, dass die
Regelung betreffend der Betreuer/ Referenten eine finanzielle Besserstellung der Vereine
bedeutet.
Der Gesamtbetrag von 3.075,00 € für die Anschaffung von Material und Nutzbarmachung von
Räumen soll nicht überschritten werden. Er schlägt vor, dass der Stadtjugendring alle Anträge
sammelt und dies als Gesamtantrag an die Stadt gestellt wird, die hierüber in eigener
Zuständigkeit entscheidet.
Zum Antrag des Stadtjugendrings bzgl. der erhöhten Garagenmiete möchte er wissen, was dort
gelagert wird und wo diese Garage ist.
Frau Brings stellt klar, dass diese Garage nicht – wie zuvor gemutmaßt – im Besitz der SPD
Fraktion ist, sondern die SPD lediglich am gleichen Ort (ein Bauernhof in Kirdorf) lagert und ein
gemeinsamer Mietvertrag mit allen Beteiligten dort besteht.
Die Antragsfristen hält sie grundsätzlich für nachvollziehbar und sieht in der Anmeldung bis zum
31.03. jeden Jahres eine Vorankündigung, die der Verwaltung zur Orientierung dient. Dies wird
verwaltungsseitig bejaht.
Karsten Esser vom Stadtjugendring erklärt, dass der Stadtjugendring keine Einnahmen durch
Beiträge habe und auf den Geschäftskostenzuschuss angewiesen ist. Durch die Mieterhöhung
werden die Ausgaben derzeit nicht gedeckt. In der Garage wird das Material des Stadtjugendrings
(Spielmaterial etc.) gelagert. Er fügt hinzu, dass – sofern jemand günstigere Lagermöglichkeiten
zur Verfügung stellt – man diese Möglichkeit gerne annehmen würde.
Daraufhin erklärt der Ausschuss, dass der Erhöhung des Geschäftskostenanteils von 500,- € auf
600,- € jährlich zugestimmt werden soll. Fachbereichsleiter Kramer sieht darin auch kein Problem,
da dies im Gesamtbudget aufgefangen werden kann.
Der Stadtjugendring fragt zudem nach, wie der Passus mit der Eigenleistung zu verstehen ist. Der
stellvertretende Fachbereichsleiter Brunken erklärt dies noch mal und stellt klar, dass von den
Teilnehmern einer Freizeitmaßnahme ein Eigenanteil erwartet werden kann und eine
Komplettförderung durch die Stadt nicht wünschenswert ist.
Herr Fachbereichsleiter Kramer fügt an, dass die Verwaltung mit den Vereinen jährlich evaluieren
möchte, wie praktikabel die Förderrichtlinien sind, um daraufhin evtl. Nachbesserungen
vornehmen zu können. Dieses Vorhaben findet im Ausschuss breite Zustimmung.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den
vorgeschlagenen Änderungen der Jugendförderrichtlinien zu.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2013
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