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Beschlusstext (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,7 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04
Beschlusstext (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg) Beschlusstext (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, den 12.03.2013. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 19:20 Uhr TOP Betreff 14 Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinderund Jugendarbeit der Stadt Bedburg Herr Schmitz ist der Auffassung, dass für größere Ferienmaßnahmen die Fristsetzung beigehalten werden sollte, um Planungssicherheit für die Ressourcen zu haben. Natürlich soll es bei kleineren Vorhaben (die nicht weit im Voraus geplant werden können) Ausnahmen geben. Bei den Punkten „Öffnung für Nicht-Vereinsmitgliedern“ und „Jugendschutz“ stimmt er der Vorlage zu. Er fügt hinzu, dass Fahrtzeiten nicht bezuschusst werden müssen und stellt fest, dass die Regelung betreffend der Betreuer/ Referenten eine finanzielle Besserstellung der Vereine bedeutet. Der Gesamtbetrag von 3.075,00 € für die Anschaffung von Material und Nutzbarmachung von Räumen soll nicht überschritten werden. Er schlägt vor, dass der Stadtjugendring alle Anträge sammelt und dies als Gesamtantrag an die Stadt gestellt wird, die hierüber in eigener Zuständigkeit entscheidet. Zum Antrag des Stadtjugendrings bzgl. der erhöhten Garagenmiete möchte er wissen, was dort gelagert wird und wo diese Garage ist. Frau Brings stellt klar, dass diese Garage nicht – wie zuvor gemutmaßt – im Besitz der SPD Fraktion ist, sondern die SPD lediglich am gleichen Ort (ein Bauernhof in Kirdorf) lagert und ein gemeinsamer Mietvertrag mit allen Beteiligten dort besteht. Die Antragsfristen hält sie grundsätzlich für nachvollziehbar und sieht in der Anmeldung bis zum 31.03. jeden Jahres eine Vorankündigung, die der Verwaltung zur Orientierung dient. Dies wird verwaltungsseitig bejaht. Karsten Esser vom Stadtjugendring erklärt, dass der Stadtjugendring keine Einnahmen durch Beiträge habe und auf den Geschäftskostenzuschuss angewiesen ist. Durch die Mieterhöhung werden die Ausgaben derzeit nicht gedeckt. In der Garage wird das Material des Stadtjugendrings (Spielmaterial etc.) gelagert. Er fügt hinzu, dass – sofern jemand günstigere Lagermöglichkeiten zur Verfügung stellt – man diese Möglichkeit gerne annehmen würde. Daraufhin erklärt der Ausschuss, dass der Erhöhung des Geschäftskostenanteils von 500,- € auf 600,- € jährlich zugestimmt werden soll. Fachbereichsleiter Kramer sieht darin auch kein Problem, da dies im Gesamtbudget aufgefangen werden kann. Der Stadtjugendring fragt zudem nach, wie der Passus mit der Eigenleistung zu verstehen ist. Der stellvertretende Fachbereichsleiter Brunken erklärt dies noch mal und stellt klar, dass von den Teilnehmern einer Freizeitmaßnahme ein Eigenanteil erwartet werden kann und eine Komplettförderung durch die Stadt nicht wünschenswert ist. Herr Fachbereichsleiter Kramer fügt an, dass die Verwaltung mit den Vereinen jährlich evaluieren möchte, wie praktikabel die Förderrichtlinien sind, um daraufhin evtl. Nachbesserungen vornehmen zu können. Dieses Vorhaben findet im Ausschuss breite Zustimmung. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Jugendförderrichtlinien zu. Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2013 Seite 2