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Allgemeine Vorlage (Änderung der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
19 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
21.09.10, 18:25
Aktualisiert
21.09.10, 18:25
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 134/2010 21.09.2010 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Änderung der Hauptsatzung Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2010 – TOP 4 - beschließt der Rat, die beigefügte 16. Änderung der Hauptsatzung zu erlassen. Sachdarstellung: Aus verschiedenen Gründen ist die Hauptsatzung der Gemeinde Kall zu ändern: 1. Mit der 14. Änderungssatzung vom 29.05.2006 hatte der Rat der Gemeinde Kall festgelegt, dass Ämter mit leitender Funktion auf Zeit übertragen werden sollen. Diese Festlegung beruhte auf dem damaligen § 25 b Landesbeamtengesetz. Mit Beschluss vom 28.05.2008 hat das Bundesverfassungsgericht den § 25 b LBG für verfassungswidrig erklärt. Die Hauptsatzung muss deshalb geändert werden. Das LBG sieht als weitere Möglichkeit vor, Ämter mit leitender Funktion gemäß § 22 LBG (ehemals § 25 a LBG) auf Probe zu übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt 2 Jahre. 2. In den Haushaltsberatungen 2009 hat der Rat beschlossen, die zum 01.10.2010 frei werdende Stelle des allgemeinen Vertreters mir einem/einer Beigeordneten zu besetzen. Die Zahl der Beigeordneten ist gemäß § 71 GO durch die Hauptsatzung festzulegen. Wird ein Beigeordneter bestellt, ist dieser allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Vorlagen-Nr. 134/2010 Seite 2 3. Mit der 2. Änderung der Hauptsatzung vom 14.12.1989 wurde bestimmt, dass Wahlbekanntmachungen durch Aushang an den Anschlagtafeln erfolgen. Hintergrund dieser Änderung war eine Kosteneinsparung. Zur damaligen Zeit erfolgten öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde in den Tageszeitungen. Inzwischen kann diese Bestimmung aufgehoben werden, da die Veröffentlichung im Rundblick in der Regel kostengünstiger ist, als der Aushang durch den Außendienst und durch die Veröffentlichung im Rundblick erheblich mehr Bürger erreicht werden. Schließlich sind die Bekanntmachungskästen für den Aushang umfangreicher Wahlbekanntmachungen vielfach zu klein. Es wird daher vorgeschlagen, Wahlbekanntmachungen wie andere öffentliche Bekanntmachungen im Rundblick zu veröffentlichen. Bei dieser Gelegenheit stellt sich die Frage, ob noch Bekanntmachungskästen für die Veröffentlichung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen vorgehalten werden sollen. Die vorhandenen Bekanntmachungskästen befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand und bedürfen der Instandsetzung oder Erneuerung. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen könnten auch im Rundblick (und zusätzlich im Internet) veröffentlicht werden. Zudem verursacht ein Aushang in den Bekanntmachungskästen erhebliche Personal- und Fahrtkosten. Für den Fall, dass ein Wegfall der Bekanntmachungskästen in Betracht kommt, ist die entsprechende Satzungsänderung vorbereitet. Für die Änderung der Hauptsatzung ist eine Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Vorlagen-Nr. 134/2010 Seite 3 Vorlagen-Nr. 134/2010 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 134/2010 21.09.2010 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Änderung der Hauptsatzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 16. Änderung der Hauptsatzung zu erlassen. Sachdarstellung: Aus verschiedenen Gründen ist die Hauptsatzung der Gemeinde Kall zu ändern: 4. Mit der 14. Änderungssatzung vom 29.05.2006 hatte der Rat der Gemeinde Kall festgelegt, dass Ämter mit leitender Funktion auf Zeit übertragen werden sollen. Diese Festlegung beruhte auf dem damaligen § 25 b Landesbeamtengesetz. Mit Beschluss vom 28.05.2008 hat das Bundesverfassungsgericht den § 25 b LBG für verfassungswidrig erklärt. Die Hauptsatzung muss deshalb geändert werden. Das LBG sieht als weitere Möglichkeit vor, Ämter mit leitender Funktion gemäß § 22 LBG (ehemals § 25 a LBG) auf Probe zu übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt 2 Jahre. 5. In den Haushaltsberatungen 2009 hat der Rat beschlossen, die zum 01.10.2010 frei werdende Stelle des allgemeinen Vertreters mir einem/einer Beigeordneten zu besetzen. Die Zahl der Beigeordneten ist gemäß § 71 GO durch die Hauptsatzung festzulegen. Wird ein Beigeordneter bestellt, ist dieser allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Vorlagen-Nr. 134/2010 Seite 5 6. Mit der 2. Änderung der Hauptsatzung vom 14.12.1989 wurde bestimmt, dass Wahlbekanntmachungen durch Aushang an den Anschlagtafeln erfolgen. Hintergrund dieser Änderung war eine Kosteneinsparung. Zur damaligen Zeit erfolgten öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde in den Tageszeitungen. Inzwischen kann diese Bestimmung aufgehoben werden, da die Veröffentlichung im Rundblick in der Regel kostengünstiger ist, als der Aushang durch den Außendienst und durch die Veröffentlichung im Rundblick erheblich mehr Bürger erreicht werden. Schließlich sind die Bekanntmachungskästen für den Aushang umfangreicher Wahlbekanntmachungen vielfach zu klein. Es wird daher vorgeschlagen, Wahlbekanntmachungen wie andere öffentliche Bekanntmachungen im Rundblick zu veröffentlichen. Bei dieser Gelegenheit stellt sich die Frage, ob noch Bekanntmachungskästen für die Veröffentlichung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen vorgehalten werden sollen. Die vorhandenen Bekanntmachungskästen befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand und bedürfen der Instandsetzung oder Erneuerung. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen könnten auch im Rundblick (und zusätzlich im Internet) veröffentlicht werden. Zudem verursacht ein Aushang in den Bekanntmachungskästen erhebliche Personal- und Fahrtkosten. Für den Fall, dass ein Wegfall der Bekanntmachungskästen in Betracht kommt, ist die entsprechende Satzungsänderung vorbereitet. Für die Änderung der Hauptsatzung ist eine Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.