Daten
Kommune
Kall
Größe
19 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
21.09.10, 18:25
Aktualisiert
21.09.10, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
134/2010
21.09.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2010 – TOP 4 - beschließt der Rat, die beigefügte 16. Änderung der Hauptsatzung zu erlassen.
Sachdarstellung:
Aus verschiedenen Gründen ist die Hauptsatzung der Gemeinde Kall zu ändern:
1. Mit der 14. Änderungssatzung vom 29.05.2006 hatte der Rat der Gemeinde Kall festgelegt, dass Ämter mit leitender Funktion auf Zeit übertragen werden sollen. Diese
Festlegung beruhte auf dem damaligen § 25 b Landesbeamtengesetz. Mit Beschluss
vom 28.05.2008 hat das Bundesverfassungsgericht den § 25 b LBG für verfassungswidrig erklärt. Die Hauptsatzung muss deshalb geändert werden. Das LBG sieht als
weitere Möglichkeit vor, Ämter mit leitender Funktion gemäß § 22 LBG (ehemals § 25
a LBG) auf Probe zu übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt 2 Jahre.
2. In den Haushaltsberatungen 2009 hat der Rat beschlossen, die zum 01.10.2010 frei
werdende Stelle des allgemeinen Vertreters mir einem/einer Beigeordneten zu besetzen. Die Zahl der Beigeordneten ist gemäß § 71 GO durch die Hauptsatzung festzulegen. Wird ein Beigeordneter bestellt, ist dieser allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters.
Vorlagen-Nr. 134/2010
Seite 2
3. Mit der 2. Änderung der Hauptsatzung vom 14.12.1989 wurde bestimmt, dass Wahlbekanntmachungen durch Aushang an den Anschlagtafeln erfolgen. Hintergrund dieser Änderung war eine Kosteneinsparung. Zur damaligen Zeit erfolgten öffentliche
Bekanntmachungen der Gemeinde in den Tageszeitungen.
Inzwischen kann diese Bestimmung aufgehoben werden, da die Veröffentlichung im
Rundblick in der Regel kostengünstiger ist, als der Aushang durch den Außendienst
und durch die Veröffentlichung im Rundblick erheblich mehr Bürger erreicht werden.
Schließlich sind die Bekanntmachungskästen für den Aushang umfangreicher Wahlbekanntmachungen vielfach zu klein.
Es wird daher vorgeschlagen, Wahlbekanntmachungen wie andere öffentliche Bekanntmachungen im Rundblick zu veröffentlichen.
Bei dieser Gelegenheit stellt sich die Frage, ob noch Bekanntmachungskästen für die
Veröffentlichung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen vorgehalten werden sollen. Die vorhandenen Bekanntmachungskästen befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand und bedürfen der Instandsetzung oder Erneuerung. Zeit, Ort
und Tagesordnung der Ratssitzungen könnten auch im Rundblick (und zusätzlich im
Internet) veröffentlicht werden. Zudem verursacht ein Aushang in den Bekanntmachungskästen erhebliche Personal- und Fahrtkosten.
Für den Fall, dass ein Wegfall der Bekanntmachungskästen in Betracht kommt, ist
die entsprechende Satzungsänderung vorbereitet.
Für die Änderung der Hauptsatzung ist eine Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Vorlagen-Nr. 134/2010
Seite 3
Vorlagen-Nr. 134/2010
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
134/2010
21.09.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte
16. Änderung der Hauptsatzung zu erlassen.
Sachdarstellung:
Aus verschiedenen Gründen ist die Hauptsatzung der Gemeinde Kall zu ändern:
4. Mit der 14. Änderungssatzung vom 29.05.2006 hatte der Rat der Gemeinde Kall festgelegt, dass Ämter mit leitender Funktion auf Zeit übertragen werden sollen. Diese
Festlegung beruhte auf dem damaligen § 25 b Landesbeamtengesetz. Mit Beschluss
vom 28.05.2008 hat das Bundesverfassungsgericht den § 25 b LBG für verfassungswidrig erklärt. Die Hauptsatzung muss deshalb geändert werden. Das LBG sieht als
weitere Möglichkeit vor, Ämter mit leitender Funktion gemäß § 22 LBG (ehemals § 25
a LBG) auf Probe zu übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt 2 Jahre.
5. In den Haushaltsberatungen 2009 hat der Rat beschlossen, die zum 01.10.2010 frei
werdende Stelle des allgemeinen Vertreters mir einem/einer Beigeordneten zu besetzen. Die Zahl der Beigeordneten ist gemäß § 71 GO durch die Hauptsatzung festzulegen. Wird ein Beigeordneter bestellt, ist dieser allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters.
Vorlagen-Nr. 134/2010
Seite 5
6. Mit der 2. Änderung der Hauptsatzung vom 14.12.1989 wurde bestimmt, dass Wahlbekanntmachungen durch Aushang an den Anschlagtafeln erfolgen. Hintergrund dieser Änderung war eine Kosteneinsparung. Zur damaligen Zeit erfolgten öffentliche
Bekanntmachungen der Gemeinde in den Tageszeitungen.
Inzwischen kann diese Bestimmung aufgehoben werden, da die Veröffentlichung im
Rundblick in der Regel kostengünstiger ist, als der Aushang durch den Außendienst
und durch die Veröffentlichung im Rundblick erheblich mehr Bürger erreicht werden.
Schließlich sind die Bekanntmachungskästen für den Aushang umfangreicher Wahlbekanntmachungen vielfach zu klein.
Es wird daher vorgeschlagen, Wahlbekanntmachungen wie andere öffentliche Bekanntmachungen im Rundblick zu veröffentlichen.
Bei dieser Gelegenheit stellt sich die Frage, ob noch Bekanntmachungskästen für die
Veröffentlichung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen vorgehalten werden sollen. Die vorhandenen Bekanntmachungskästen befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand und bedürfen der Instandsetzung oder Erneuerung. Zeit, Ort
und Tagesordnung der Ratssitzungen könnten auch im Rundblick (und zusätzlich im
Internet) veröffentlicht werden. Zudem verursacht ein Aushang in den Bekanntmachungskästen erhebliche Personal- und Fahrtkosten.
Für den Fall, dass ein Wegfall der Bekanntmachungskästen in Betracht kommt, ist
die entsprechende Satzungsänderung vorbereitet.
Für die Änderung der Hauptsatzung ist eine Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.