Daten
Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
06.08.15, 18:00
Aktualisiert
06.08.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 3. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 19.05.2015.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:04 Uhr
TOP
Betreff
5
Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b) Sonstige Zuschüsse
Herr Verse möchte wissen, was sich hinter dem Verein `Verband der Heimkehrer,
Kriegsgefangenen und Versehrten e. V.´ verbirgt. Hierzu wird eine Anmerkung in die Niederschrift
aufgenommen.
Anmerkung der Verwaltung:
Beim `Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Versehrten e. V.´ (VdH) handelt es
sich um eine Vertretung ehemaliger Kriegsgefangener des Zweiten Weltkrieges,
Heimkehrern, Spätheimkehrern sowie deren Angehörigen. Ziel ist das Erlebte zu
verarbeiten und daraus zu lernen um damit eine bessere Zukunft in einem in Frieden und
Freiheit vereinten Europa zu gestalten.
Der VdH ist gemeinnützig und nicht konfessionell oder parteipolitisch gebunden. Eine
staatliche Förderung erhält der Verband nicht. Die Mitglieder werden bei allen
sozialrechtlichen Problemen beraten.
Der VdH ist ein Generationenverband. Aufgrund der o. g. Zielsetzung ist Nachwuchs nicht
erwünscht, so dass die Mitglieder immer älter und deren Zahl sich stetig verringert.
Der Ortsverband Bedburg besteht derzeit aus rd. 30 Mitgliedern.
Herr Schmitz schlägt vor, dass sich die nach Ziffer 3.2 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
bezuschussten Vereine/Verbände in den nächsten Sitzungen des Familien-, Kultur- und
Sozialausschusses vorstellen.
Herr Spix regt an, dass die Vorstellung auch über den `Bedburger Löwen´ erfolgen solle.
Beschluss:
a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
Kenntnis.
b) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt,
zur
1. dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. einen Zuschuss in Höhe von 500
€ zu gewähren.
2. der Frauenberatungsstelle `Frauen helfen Frauen´ Rhein-Erft-Kreis e.V. einen Zu-schuss in
Höhe von 1.000 € zu gewähren.
3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis einen Zu-schuss in
Höhe von 1.000 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 19.05.2015
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