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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
06.08.15, 18:00
Aktualisiert
06.08.15, 18:00
Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 19.05.2015. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:04 Uhr TOP Betreff 5 Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse Herr Verse möchte wissen, was sich hinter dem Verein `Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Versehrten e. V.´ verbirgt. Hierzu wird eine Anmerkung in die Niederschrift aufgenommen. Anmerkung der Verwaltung: Beim `Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Versehrten e. V.´ (VdH) handelt es sich um eine Vertretung ehemaliger Kriegsgefangener des Zweiten Weltkrieges, Heimkehrern, Spätheimkehrern sowie deren Angehörigen. Ziel ist das Erlebte zu verarbeiten und daraus zu lernen um damit eine bessere Zukunft in einem in Frieden und Freiheit vereinten Europa zu gestalten. Der VdH ist gemeinnützig und nicht konfessionell oder parteipolitisch gebunden. Eine staatliche Förderung erhält der Verband nicht. Die Mitglieder werden bei allen sozialrechtlichen Problemen beraten. Der VdH ist ein Generationenverband. Aufgrund der o. g. Zielsetzung ist Nachwuchs nicht erwünscht, so dass die Mitglieder immer älter und deren Zahl sich stetig verringert. Der Ortsverband Bedburg besteht derzeit aus rd. 30 Mitgliedern. Herr Schmitz schlägt vor, dass sich die nach Ziffer 3.2 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien bezuschussten Vereine/Verbände in den nächsten Sitzungen des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vorstellen. Herr Spix regt an, dass die Vorstellung auch über den `Bedburger Löwen´ erfolgen solle. Beschluss: a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung Kenntnis. b) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, zur 1. dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren. 2. der Frauenberatungsstelle `Frauen helfen Frauen´ Rhein-Erft-Kreis e.V. einen Zu-schuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren. 3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis einen Zu-schuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 19.05.2015 Seite 2